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Höflich schreiben – wie sieht das aus?

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Manche Schreiber, die besonders höflich sein wollen, begehen den Fehler, in einer überhöhten Ausdrucksweise zu schreiben. Bei dem krampfhaften Bemühen um eine gewählte Sprache verwenden sie Ausdrücke, die unnatürlich wirken oder veraltet sind, oder nennen eine einfache Sache nicht bei ihrem eigentlichen Namen. So etwas wirkt nicht höflich, sondern eher lächerlich. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass sich die Umgangsformen im gesellschaftlichen wie im sprachlichen Verkehr gegenüber früher gelockert haben. Die Tendenz geht dahin, förmliche Ausdrucksweisen aufzugeben, die nur auf die gesellschaftliche Stellung Rücksicht nehmen. Denn die Suche nach dem ungewöhnlichen Ausdruck für Gewöhnliches führt zwangsläufig auf Abwege. Die Neigung, unnatürliche Förmlichkeiten durch normalsprachliche Wendungen zu ersetzen, hat zweifellos zur allgemeinen Verbesserung des Stils beigetragen.

Mit Sätzen macht man sich heute eher lächerlich:

Ihr Geschätztes vom ... in Händen haltend, erlaube ich mir, dazu höflichst zu bemerken, dass ich in einigen Punkten Ihren werten Vorschlägen nicht zuzustimmen vermag.

Ich wäre Ihnen zu tiefstem Dank verbunden, wenn Sie die Freundlichkeit hätten, uns die Unterlagen bis zum Monatsende zurückzuschicken.

Wieviel angenehmer lesen sich diese Sätze:

Ich danke Ihnen für Ihren Brief vom ... In einigen Punkten kann ich Ihren Vorschlägen leider nicht zustimmen.

Bitte schicken Sie uns die Unterlagen bis zum Monatsende wieder zurück.

Ähnliches ist auch für den Gruß festzustellen. Solche Formeln wie Mit vorzüglicher Hochachtung oder Wir hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben, und verbleiben ... sind steif und wirken veraltet. Besser ist eine neutrale Formulierung wie Mit freundlichen Grüßen, die in Geschäftsbriefen oder bei Briefen im öffentlichen Bereich angebracht ist. Kennen Sie den Adressaten näher, können Sie hier etwas persönlicher werden durch Mit herzlichen Grüßen oder einen Zusatz, z.B. Mit freundlichen Grüßen nach München. Auch ein einfaches Ihr ... unter einem Schlusssatz wirkt sympathisch und nicht gekünstelt.

Ruhige, sachliche Formulierung ist die höflichste Art der Mitteilung. Dazu bedarf es im Grunde auch keiner »Vorreiter«. Mit dem Wort Vorreiter bezeichnet man Satzanfänge, die keine Aussage enthalten. Sie begegnen uns häufig in Geschäftsbriefen:

Wir teilen Ihnen mit, dass ...

Hierdurch erlauben wir uns, Ihnen ...

Solche Einleitungen können Sie weglassen, denn sie sind unnötig; der Leser sieht ja, dass Sie ihm etwas mitteilen. Dass sie nicht nötig sind, heißt aber andererseits nicht, dass man sie weglassen muss. Vieles, was nicht unbedingt nötig ist, kann trotzdem einen guten Eindruck machen.

Und: Nicht alle Einleitungen sind Vorreiter. Der Schreiber kann den Empfänger zum Beispiel auf etwas aufmerksam machen wollen:

Beachten Sie bitte, dass ...

Wichtig für Sie: ...

Dies ist für Sie sicher interessant: ...

In Privatbriefen kann ein Vorreiter auflockernd wirken:

Ich will dir eine kleine Geschichte erzählen: ...

Du glaubst nicht, was ich vorige Woche erlebt habe.

Im Reisebüro ...

Als Ausdruck höflicher Zurückhaltung wird manchmal die Satzaussage um mögen oder dürfen erweitert.

Dazu darf ich mitteilen, dass wir die erste Lieferung bereits gestern abgesandt haben.

Für Ihre weitere berufliche Zukunft möchte ich Ihnen alles Gute wünschen.

Ein strenger Logiker wird unwillkürlich fragen: »Wer hat denn die Erlaubnis erteilt?« Und: »Wenn er mir etwas wünschen möchte, warum tut er es nicht?« So ist es natürlich nicht gemeint. Bezeichnenderweise treten die Erweiterungen mit mögen und dürfen am häufigsten bei Zeitwörtern des Mitteilens oder Sichäußerns auf (ich möchte/darf sagen, mitteilen, aussprechen, darauf hinweisen, gratulieren, wünschen usw.), das heißt dort, wo der Schreiber sich selbst als Sprechenden in den Text einführt. Er hat offenbar das Gefühl, dass Ich teile Ihnen mit oder Ich weise darauf hin und ähnliche Wendungen zu direkt sind, dass er sich damit zu sehr in den Vordergrund schiebt. Gewiss sind ich möchte und ich darf in diesem Zusammenhang überflüssig, doch sind sie ein Bestandteil höflicher oder wenigstens höflich gemeinter Umgangsformen.

Ganz ähnlich ist es bei der Wendung Ich würde sagen, die man sprachkritisch beurteilen kann. Hier soll würde nur höfliche Zurückhaltung ausdrücken. Ob sie ehrlich gemeint ist oder nicht, spielt für die stilistische Beurteilung der Form dagegen keine Rolle.

Im Amtsdeutsch steht hin und wieder die Erweiterung durch wollen:

Sie wollen sich am Mittwoch, dem 15.02.2006, um 15 Uhr im Arbeitsgericht einfinden.

Die Unterlagen wollen Sie bitte möglichst bald abholen.

Diese Form empfinden die meisten Sprecher heute nicht mehr als Höflichkeitsform, sondern als eine Variante des Befehls Sie haben sich einzufinden, Sie haben abzuholen.



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