Die Lage der Bauern in Deutschland um 1500 


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Die Lage der Bauern in Deutschland um 1500



Im 15. Jahrhundert brachten die hörigen Bauern den Feudalherren ihre Abgaben vielfach nicht mehr als Getreide, Butter, Käse, Eier und Fleisch. Die meisten Feudalherren verlangten statt dessen eine bestimmte Summe Geld, weil sie dafür in den Städten viele kostbare Waren aus fremden Ländern, wie Gewürze, seidene Stoffe, wunderbare Teppiche, feinen Schmuck usw., kaufen konnten. Deshalb mussten die Bauern ihre Erzeugnisse in der Stadt verkaufen und wurden dabei vielfach von den Händlern betrogen.

Pünktlich, am festgesetzten Tag, hatten die Bauern ihrem Herrn die Zahlung zu leisten. Versäume einer diesen Tag, so musste er zur Strafe den doppelten Beitrag zahlen. Selbst bei Missernten gab es kein Erbarmen.

Die Feudalherren waren bestrebt, den Bauern immer neue Lasten aufzubürden. Übernahm der Sohn den Hof des Vaters, so forderte der Herr ebenfalls eine Abgabe. Die Feudalherren übertrugen den Hof eines verstorbenen Hörigen nicht immer an dessen Sohn. Sie teilten häufig den Hof unter zwei oder drei Bauernsöhnen auf. Jeder von ihnen musste die gleichen Abgaben leisten wie der Verstorbene.

In Süddeutschland waren dadurch immer kleinere Bauernwirtschaften entstanden. Um ohne Not leben zu können, hätten die meisten Hörigen dreimal soviel Land gebraucht wie sie besaßen.

Wenn ein Bauer gestorben war, forderte der Feudalherr oftmals das beste Stück aus seinem Besitz. Er sandte seine Dienstleute ins Dorf. Sie holten das wertvollste Tier aus dem Viehbestand des Verstorbenen von der Weide oder aus dem Stall und treiben es auf die Burg. Diese Abgabe hieß Besthaupt.

Die Feudalherren haben in vielen Gegenden Mühlen und Backöfen. Die Bauern mussten diese Mühlen und Backöfen benutzen. Dafür hatten sie eine besondere Abgabe zu zahlen. Wenn der Herr erfuhr, dass die Bauern ihr Getreide mit der Handmühle mahlten oder heimlich zu Hause Brot bucken, so bestrafte er sie hart.

In Mittel – und Süddeutschland hatten die Bauern bisher an zwölf Tagen im Jahr Frondienste geleistet. Im 15. Jahrhundert begnügten sich die Feudalherren nicht mehr damit. Manche forderten jährlich 72 Tage Frondienst. Die hörigen Bauern durften erst dann auf den eigenen Feldern arbeiten, wenn sie die Äcker des Herren bestellt oder abgeerntet hatten.

Bisher war es Brauch gewesen, dass die Bauern auf dem Fronthof zu essen und zu trinken erhielten, wenn sie fronten.

Aber seit dem 15. Jahrhundert verweigerten die Feudalherren den fronenden Bauern Speise und Trank. Geschah dem Bauern durch seine Feudalherren ein Unrecht, so konnte er eine Klage einreichen. Aber der Richter war selbst ein Adliger und fällte dann solche Urteile, die dem Bauern mehr schadeten als nützten. Häufig verurteilte er die hörigen Bauern zu zusätzlichen Frondiensten, als wenn die Bauern selbst schuld gewesen wären.

Wenn ein Bauer alle seine Abgaben gezahlt hatte, blieb ihm oft kaum ein Sechstel der Ernte für sich und seine Familie. Sie sollten aber ein ganzes Jahr lang davon leben! Obwohl die Bauern dem Mehl für Brot, Suppe und Brei zerriebene Eicheln oder Baumrinde beifügten, mussten sie häufig hungern. Vor allem in den Monaten vor der Ernte war die Not groß. Besonders schlimm erging es den Bauern, wenn Unwetter oder Dürre die Ernte verdorben hatten, denn die Feudalherren verlangten auch bei Missernten unerbittlich die Abgaben.

In vielen Gegenden versuchten sich die Bauern gegen ihre Ausbeuter zu wehren. Im Jahre 1476 bereitete ein junger Hirt namens Hans Böhheim in der Nähe von Würzburg einen Aufstand vor. Die Knechte des Bischofs von Würzburg überfielen jedoch nachts sein Haus und schleppten ihn fort. Er wurde auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

 

Texterläuterungen:

die hörigen Bauern – зависимые крестьяне

am festgesetzten Tag – в установленный день

bestrebt sein – стремиться к …

ein Urteil fällen – выносить приговор

 



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