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(Zeit für Deutsch teil 2; тексты А1 и В1) Путешествие по странам и континентам (Европа и Азия) 5. Путешествие по странам и континентам (Америка и Африка) Семья и друзья А. Франк 7. Политическая ситуация в мире до и вовремя второй мировой войны (на примере книги «Дневник А. Франк») Die nationalsozialistische Judenverfolgung Die Verfolgung in der Zeit von 1933 - 1938 1. Der judenfeindliche Aktionismus im März 1933 Bereits im März 1933 waren in Deutschland pogromähnliche Aktionen nachzuweisen. Dabei handelte es sich um „wilde Aktionen“ der nationalsozialistischen Parteibasis, die aber auch von interessierten Berufsgruppen, wie Einzelhändlern oder Gewerbetreibenden unterstützt wurden. Somit setzte bereits 1933 die Deklassierung der Juden in Deutschland ein.
Auf dem Kurfürstendamm in Berlin, in Breslau und anderen deutschen Städten kam es im März 1933 zu den ersten blutigen Krawallen. Die Gerichte der Städte wurden mit dem Ziel gestürmt, die Justiz vom „System jüdischer Rechtsverdreher“ zu säubern. Die Nationalsozialisten und besonders die Männer der SA prügelten „jüdisch aussehende Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte“ aus ihren Büros. Jüdische Ärzte wurden aus ihren Praxen vertrieben und des Landes verwiesen. Ihre Habe durften die Juden oft nicht mit ins Exil nehmen. Im ganzen Monat März des Jahres 1933 wurden zahlreiche Kaufleute und Gewerbetreibende, darunter auch polnische Juden, in allen Teilen des Reiches bedroht, erpresst, ausgeplündert oder ihrer Freiheit beraubt.
2. Judenboykott im April 1933 Die NS-Führung beschloss, am 1. April 1933 einen allgemeinen „Judenboykott“ zu organisieren. Grund dafür war die kritische Berichterstattung im Ausland über die Vorfälle im Reich. Der „Greuelpropaganda“ sollte so entgegengewirkt werden. Geleitet Aufruf zum Boykott jüd. Geschäfte wurde die Aktion von Julius Streicher, dem Herausgeber des antisemitischen Hetzblattes „Der Stürmer“. Goebbels initiierte und entwarf den Boykott- aufruf, der vom gesamten Kabinett Hitlers gebilligt wurde. Am 29. März erschien der Aufruf in der Presse. Gerichtet war die Aktion gegen jüdische Geschäfte und Waren als auch gegen die Tätigkeit jüdischer Rechtsanwälte und Ärzte. Während des Boykotts waren Nötigung, Körperverletzung, Diebstahl und Freiheitsberaubung keine Seltenheit. Auf Anordnung der NS-Führung wurde die Aktion offiziell in der Nacht vom 1. zum 2. April abgebrochen. Trotzdem wurden in weiten Teilen des Reiches der Boykott von den örtlichen Stellen der NSDAP fortgeführt. „Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ verboten die Polizeibehörden ganz oder ganz den Verkauf jüdischer Waren. Antijüd. Aufruf Das Gesetz zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ enthielt erstmalig eine deutliche antisemitische Komponente. Nach diesem Gesetz sollten neben politischen Gegnern auch jüdische Richter, Beamte sowie Angestellte in allen öffentlichen Bereichen entfernt werden. Den jüdischen Ärzten und Anwälten wurden durch weitere Bestimmungen Zulassungsbeschränkungen auferlegt. Der Anteil der Studenten an den Hochschulen durfte nach einem Gesetz vom 25. April 1933 nicht mehr als 1,5 Prozent aller Studierenden betragen. Im Sommer 1933 wurde die „nationale Revolution“ für abgeschlossen erklärt. Vorübergehend ließen die Gewalttätigkeiten gegenüber den Juden nach. Jedoch waren Anfang 1934 neben der Zunahme individueller Willkürakte auch Vorbereitungen für einen neuerlichen Boykott jüdischer Geschäfte zu beobachten. Trotz des Verbotes dieses Boykottes durch die NSDAP-Reichsleitung waren die Bestrebungen der Regierung die Juden aus dem Wirtschaftsleben zu verdrängen, unübersehbar.
3. Die Ausschreitungen 1935 Der Druck auf die Juden verschärfte sich im Verlauf des Jahres 1935. Im gesamten Reich wurden die jüdischen Synagogen geschändet. Die Boykottkampagnen gegen jüdische Geschäfte wurden fortgeführt und zudem Zuzugsverbote erlassen. Wie in der ausländische Presse war nun auch in den Berichten der unteren und mittleren Verwaltungsbehörden von Pogromen die Rede. Es herrschte in den weiten Kreisen der nationalsozialistischen Bewegung die Ansicht vor, „dass jetzt die Zeit gekommen sei, die Judenfrage restlos zu lösen“. Im August 1935 wies die Reichsleitung der NSDAP alle Parteistellen darauf hin, dass „alle wilden Einzelaktionen gegen Juden zu unterbinden“ seien. Am 15. September 1935 reagierten die NS-Machthaber auf die vielfältigen und zu- nehmenden Spannungen innerhalb des Partei- und Staatsgefüges. Anlässlich des Nürnberger Parteitages wurden die sogenannten „Nürnberger Gesetze“ verkündet. Diese wurden die Grundlage für die restlose Ausschaltung der Juden aus allen öffentlich – rechtlichen Arbeitsverhältnissen.
4. Die Nürnberger Gesetze Am 15. September 1935 wurden das Reichsbürger- und das Blutschutzgesetz erlassen. Beide sind als „Nürnberger Gesetze“ bekannt geworden. Mit diesen versuchte man eine endgültige Abgrenzung der Juden von den Deutschen zu vollziehen. Die Nürnberger Gesetze sprachen den Juden die deutsche Staatsbürgerschaft ab und versuchen jeglichen Verkehr zwischen Juden und Nichtjuden “zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ zu unterbinden. Es wurde die Eheschließung „zwischen Juden und Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“ und außerehelicher Verkehr verboten. Juden durften weibliche „Deutsche oder Bürger artverwandten Blutes“ unter 45 Jahren nicht in ihrem Haushalt beschäftigen. Auch ist Juden das Hissen der Reichs- und Nationalflagge und das Zeigen der Reichsfarben verboten. Wer Jude war, wurde nach seinen Vorfahren, Eltern und Großeltern, entschieden. Außerdem wurden sie in bestimmte Gruppen, in Volljuden, Halbjuden und Vierteljuden, unterteilt. Durch diese Rassengesetze war die gewünschte Ausgrenzung der Juden vollzogen, zu- gleich aber öffneten sie der Willkür in sogenannten,,Rasseschandefällen’’ (Verstöße gegen die Nürnberger Gesetze) die Tore.
5. Die Radikalisierung der Judenpolitik im Jahr 1938 Durch die zunehmenden Straßenkrawalle in Berlin, die Synagogenzerstörungen in Nürn- berg, München und Dortmund sowie die Verhaftungswellen im Sommer 1938 wurden die Juden immer stärker verunsichert. Allen Drangsalierungen zum Trotz hofften die meisten von ihnen in ihrem Vaterland zu überleben. Dementsprechend gering fielen die Ergebnisse der forcierten Auswanderungspolitik der NS-Machthaber aus. Von den rund 500 000 Juden im Deutschen Reich Anfang 1933 hatten bis zum Herbst 1938 nur 150 000 ihre Heimat verlassen. Grund dafür war auch die Indolenz und Zurückhaltung des Auslandes, Emigranten jüdischer Herkunft aufzunehmen. Für die Regierung bestand im Herbst 1938 keine Aussicht, das „Judenproblem“ kurzfristig zu lösen. Polen verwehrte zudem insbesondere polnischen Juden, die mehr als fünf Jahre im Aus- land gelebt und die Verbindung zum polnischen Staat verloren hatten, die Rückkehr. Den Betreffenden wurde die polnische Staatsangehörigkeit entzogen. Die Angst, dass nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich mehr als 20 000 dort lebende Juden nach Polen flüchten würden, um sich der Verfolgung zu entziehen, stützte die Maßnahme.
12 000 überwiegend männliche Juden wurden am 28. Oktober verhaftet und in das deutsch – polnische GrenzgebietBrennende Synagoge während der Reichspogromnacht abgeschoben. Das NS-Regime war nicht am Verbleib der Juden im Reichsgebiet interessiert. Dies betraf vor allem die 70 000 Juden polnischer Nationalität im Reich, deren Pässe am 30. Oktober die Gültigkeit verloren hätten. Auch die jüdische Familie Grynszpan ist unter den Vertriebenen. Aus ihrer Notunterkunft im deutsch-polnischen Grenzgebiet schriebt sie dem Sohn Herschel, der sich in Paris aufhielt, von den unmenschlichen Zuständen unter denen sie jetzt leben müssen. Daraufhin schießt Herschel Grynszpan in Paris den deutschen Legationssekretär von Rath nieder. Er wollte sich für das rächen, was man seiner Familie angetan hatte. Für die Nationalsozialisten kam der Vorfall wie gerufen.
Scheinbar spontan, doch in Wirklichkeit gut geplant wurden in der Nacht vom 9. zum 10. November im gesamten Reich jüdische Gotteshäuser in Brand gesteckt. Jüdische Geschäfte wurden verwüstet oder fielen Plünderungen zum Opfer. In einer einzigen Nacht wurden 20 – 30 000 Juden verhaftet und in Konzentrationslager verschleppt. Mehr als 1500 wurden verletzt, 100 sogar getötet. Hinzu kommt, dass den deutschen Juden eine Strafe von 1. Mrd. Reichsmark, zu zahlen an die Reichsregierung, auferlegt wurde. Wegen der vielen zu Bruch gegangen Fensterscheiben und der vielen Feuer wurde dieses Pogrom als „Reichskristallnacht“ bezeichnet. Noch Ende November desselben Jahres begann man, den jüdischen Haus- und Grundbesitz zu erfassen. Im Dezember 1938 schließlich wurden „Sperrbezirke“ für Juden angelegt. Die sogenannte „Zwangsarisierung“, also die endgültige Enteignung jüdischer Geschäfte, erfolgte.
Nationalsozialistische Judenverfolgung 1939 – 1945
1. Von der Enteignung zur Ghettoisierung „Am 9. November 1938 wurden vor den Augen einer weitgehend uninteressierten, herumstehenden Berliner Bevölkerung Juden verprügelt, gefangen genommen, verschleppt und totgeschlagen, jüdische Gotteshäuser entweiht, geplünderte und in Brand gesteckt, Angst und Terror in jedem jüdischen Haus verbreitet. Der Polizeiapparat gab später bekannt, dass man im Eifer lediglich „etwas Kristall“ zerbrochen habe.“ (Quelle: M. Offenberg (Hrsg.), Adass Jisroel. Die jüdische Gemeinde in Berlin (1869-1942). Vernichtet und vergessen)
Die „Reichskristallnacht“ war Ausgangspunkt einer weiteren Phase der Judenverfolgung, die mit der Enteignung der Juden begann. Diese Enteignung verlief in 2 Phasen, einmal der sogenannten freiwilligen Arisierung, wobei der Verkauf der jüdischen Geschäfte über „freiwillige“ Verträge geregelt wurde. Der andere Teil bestand aus einer „Zwangsarisie- rung“, bei der die Juden durch staatliche Verordnungen zum Verkauf ihres Eigentums gezwungen wurden. Dabei verloren sie ihre Geschäften und oft auch ihre Ersparnisse. Die Folge dieser „Zwangarisierung“ war die Armut vieler jüdischer Familien. Somit wurden die Juden allmählich aus dem bürgerlichen Leben Deutschlands ausgeschlossen. Es bestand aber dennoch das Problem, dass der rasche Zusammenbruch einer jüdischen Firma ohne gleichzeitige Erweiterung durch ein deutschen Unter- nehmen zu Arbeitslosigkeit nichtjüdischer Beschäftigter und SteHungerndes Kind im Warschauer Ghettouereinbußen führen konnte. Man versuchte dieses Problem durch schnelles Aufkaufen weit- gehend zu verringern. Die nun enteigneten Juden wollte der Staat durch 2 weitere Phasen „ab- schieben“. Im 1.Teil sollten ca. 600 000 Juden aus den eingegliederten Gebieten in das Generalgouvernement abgeschoben werden, und im 2. Teil sah man eine Zusammenfassung der Juden in geschlossen Ghettos vor. Dieser Plan wurde dann später noch erweitert, indem auch Zigeuner aus dem Reich abgeschoben wurden. Die Vertriebenen wurden mit Zügen in die Regionen transportiert, die dann, wie zum Beispiel der Distrikt Lublin, in „Judenreservate“ verwandelt wurde. Im Oktober 1941 setzt nun im Reich eine Massendeportation ein, wobei der Plan der Ghettoisierung realisiert werden sollte und zwar solange bis Todeslager zur Vernichtung der Juden fertiggestellt waren. Die gebildeten Ghettos stellen einen „in Gefangenschaft gehaltenen Stadtstaat“ dar, in dem sich die Juden einer deutschen Obrigkeit unterwerfen mussten. Die Bevölkerung ist isoliert von der Außenwelt und auf sich selbst gestellt. Das bedeutet, dass sie alle anstehenden Probleme, wie Hunger und Arbeitslosigkeit selber bewältigen muss, da nicht die Möglichkeit bestand die wenigen im Ghetto hergestellten Produkte außerhalb zu verkaufen um Nahrung zu erhalten, denn es bestand ein ständiger Geld- und Nahrungsmittelmangel.
2. Deportation Nach dem Entschluss der Deportation von Tausenden von Juden, lag es an der Gestapo sie „zusammenzutreiben“ und zum Abtransport in die Vernichtungslager zu bringen. Soweit sie diese Aufgabe nicht allein durchzuführen vermochte, bat sie- von Stadt zu Stadt verschieden- Kriminalpolizei, Ordnungspolizei, SS oder SA um Hilfe. Allgemein konnte sie aber auf den Apparat der jüdischen Gemeinde (Reichsvereinigung oder Kultusge- meinde), bei der alle jüdischen Bürger gemeldet waren, zurückgreifen, wenn es um die Zusammenstellung von Listen, die Benachrichtigung von Betroffenen oder die Bereit- stellung von Juden bei der Deportation ins VernichtungslagerLageplänen, Hilfsmitteln, Büro- und Ordnungskräfte, die meist jüdischer Abstammung waren und als letzte den jeweiligen Zug in die Vernichtungslager betraten, ging. Die Aushebungsverfahren konnten in zwei Phasen eingeteilt werden. Anfangs legten die Judengemeinden umfangreiche Listen vor, anhand welcher die Gestapo ihre „Auswahl“ traf. In dieser Phase gab es mehr Opfer als Transportraum oder geeignete Bestimmungsorte. Auch teilte man den Opfern noch mit, wohin ihre Reise ging. Die zweiten Phase, die mit der Inbetriebnahme der Todeslager begann, wurde mit Hilfe von Namenslisten bestritten, die man den Steuerregistern der Gemeinde entnahm. In verschiedenen Städten ging die Polizei sodann ohne Vorankündigung gegen jüdische Bewohner vor, indem sie in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden überraschend an der Wohnungstür erschienen. In den Wohnungsregistern war der Verbleib der deportierten Juden mit „unbekannt verreist“ oder mit dem Hinweis zu versehen, der ehemalige jüdische Bewohner sei „ausgewandert“. Jede Stadt hat ihre eigene Deportationsgeschichte. Immer herrischer teilte die Gestapo ihre Befehle aus, ohne sich groß mit Begründungen oder Erklärungen abzugeben. Sie ließ immer nur verlauten, dass es zwecklos sei unterzutauchen, da es nur zu härteren Maßnahmen führen würde. Die Juden führten jede Anordnung mit peinlicher Genauigkeit aus, bis nahezu niemand mehr übrigblieb.
3. Holocaust Begriffsklärung: Holocaust = „ Massenvernichtung “; eigentlich „ Brandopfer “ von griech. holokaustos „ völlig verbrannt “ Neben den zahlreichen Enteignungen, der Ghettoisierung und den Deportationen wurde 1941 von Himmler ein Auswanderungsverbot erlassen und ebenfalls 1941 mit dem Bau von Vernichtungslagern begonnen. Zu diesem Zeitpunkt (EndeSelektion auf der Rampe in Auschwitz 1941) waren auch bereits von den Einsatz- gruppen in Polen und Russland eine Million Menschen ermordet worden. Doch auch dies genügte den nationalsozialistischen Machthabern noch nicht. Mit der „ Wannseekonferenz “ vom 20. Januar 1942 erreichte die nationalsozialistische Judenpolitik wohl sicherlich einen ihrer grausamen Höhe- punkte. Zahlreiche Vertreter der Justiz, des Auswärtigen Amtes, des Innenministeriums und Angehörige der SS trafen sich an diesem Tag in der Villa in Berlin an der Straße Am Großen Wannsee um eine „ Endlösung der europäischen Judenfrage “ bürokratisch zu organisieren. An die Stelle der „ Vertreibung “ war das Konzept der „ Endlösung “ getreten. Dabei ist der Begriff „ Endlösung “ als Tarnbegriff der Nazis für den millionenfachen Mord an den europäischen Juden aufzufassen. Insofern dienten die Vernichtungslager keiner anderen Bestimmung, als die Gefangenen unter geringst- möglichem Aufwand umzubringen. Dafür wurde eine besonders effektive Methode entwickelt: Die Tötung durch das Gas Zyklon B, die dann in den Vernichtungslagern Belzec, Treblinka, Sobibor, Majdanek, Chelmno, und Auschwitz durchgeführt wurde. An dieser Stelle ist dabei aber unbedingt festzuhalten, dass die Maßnahmen, die zur Entrechtung, Ausplünderung und Diffamierung beitragen sollten, keineswegs nur von fanatischen Nationalsozialisten, sondern auch von pflichttreuen Beamten und Bürokraten erlassen und durchgeführt wurden.
Seit April 1933 wurden jüdische Geschäfte, Arztpraxen und Anwaltskanzleien im Deutschen Reich boykottiert. Durch das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933 hatten die Nationalsozialisten Juden vom Staatsdienst ausgeschlossen. Aufgrund der "Nürnberger Gesetze" vom 15. September 1935 waren sowohl der Geschlechtsverkehr als auch Eheschließungen zwischen "Juden und Staatsangehörigen deutschen und artverwandten Blutes" bei Strafe verboten. Einen ersten Exzess erreichte die Judenverfolgung mit einem Pogrom in der Nacht vom 9./10. November 1938 ("Reichskristallnacht"). Nachdem das NS-Regime die Auswanderung von Juden aus Deutschland am 23. Oktober 1941 untersagt hatte, gelang es noch schätzungsweise 300 000 Juden, über die Grenze zu entkommen. 165 000 blieben im Deutschen Reich zurück, viele von ihnen in Berlin. Sie mussten alle seit 1941 ein handtellergroßes auf die Oberbekleidung genähtes Stück gelben Stoffes in der Form eines sechszackigen Sterns an der linken Brust tragen ("Judenstern"), durften keine Theater, Kinos, Konzerte mehr besuchen und hatten ihre Radios und Führerscheine abgeben müssen. Jüdische Schulen wurden geschlossen, aber deutsche Schulen durften die jüdischen Kinder auch nicht besuchen.
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