IV. Ergдnzen Sie das Diagramm. 


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IV. Ergдnzen Sie das Diagramm.



Massenmedien

Informationen verbreiten

 

V. Sprechen Sie ьber die Aufgaben der Massenmedien anband des Dia­gramms.

Diskussion:

Man bezeichnet Medien oft als "Vierte Gewalt". Wie ist dieser Ausdruck zu verstehen? ДuЯern Sie Ihre Meinung dazu in der Diskussion in kleinen Grup.. pen. Prдsentieren Sie Ihre Meinung im Plenum.

Sie kцnnten bei dieser Arbeit auch den folgenden Text gebrauchen:

Kritik an den Medien

Die Macht der Medien und die Art und Weise, wie sie mit ihr umgehen, stцЯt auf Kritik. Umstritten ist schon die Kontrollfunktion der Medien. Man wendet ein, als "Vierte Gewalt" fehle ihnen die demokratische Legitimation, Journali­sten brauchten sich keiner Wahl zu stellen. Viele Journalisten lieЯen in die Be­richterstattung ihre persцnliche, parteiische Meinung einflieЯen. Kritik wird auch an der Vermittlung von Politik durch die Medien geьbt:

Vor allem Fernsehen und Boulevardzeitungen

vereinfachten unzulдssig komplizierte Sachverhalte,

dramatisierten unbedeutende Ereignisse, personalisierten sachliche Probleme,

spielten ein Thema fьr kurze Zeit hoch, um es plцtzlich vцllig fallenzulas­sen,

verbreiteten fast ausschlieЯlich negative Meldungen und zeichneten ein

durchgдngig pessimistisches Bild der Welt.

Trotz dieser Kritik sollte nicht ьbersehen werden, dass freie Medien ein un­verzichtbarer Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft sind. Sie machen politische Entscheidungen durchschaubar (transparent) und ьben eine wichtige Kontrollfunktion aus, indem sie Machtmissbrauch, Дmterwillkьr und Korrupti­on aufdecken. Diese Macht der Medien erfordert gleichzeitig ein hohes Verant­wortungsbewusstsein der "Medienmacher", die Orientierung an einer Medien­ethik, die eine Verletzung der Menschenwьrde und eine Propagierung von Ge­walt ausschlieЯt.

 

 

Text 3. Die цffentliche Meinung

Lesen Sie den Text und machen Sie die Aufgaben

Artikel 5,1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lautet:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu дuЯern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugдnglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewдhrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Mit dieser Formulierung fьhrt das Grundgesetz eine Entwicklung weiter, die schon im Entwurf der Reichsverfassung des Parlaments in der Frankfurter Pauls­kirche (1848/49) und in der Weimarer Verfassung von 1919 in Bestimmungen ьber Pressefreiheit und Zensurverbot klaren Ausdruck gefunden hatte. Die дlte­ren deutschen Verfassungstexte begrьndeten die Pressefreiheit allerdings mit dem allen Staatsbьrgern zustehenden Recht, dass diese ihre Meinung frei дuЯern kцnn­ten, ohne von der Obrigkeit deswegen bestraft zu werden. Die Pressefreiheit erschien somit als ein SpezialfaiI der allgemeinen Freiheit der MeinungsдuЯe­rung. Sie bezog sich in erster Linie auf die in der Presse und fьr die Presse tдtigen Personen..

Das Grundgesetz hingegen geht hauptsдchlich davon aus, dass "die Presse­freiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film" des­halb zu schьtzen sind, weil sie die Voraussetzung dafьr schaffen, dass der Staats­bьrger sich ьber die цffentlichen Angelegenheiten ausreichend informieren, selbst an der fьr das demokratische Leben notwendigen Meinungsbildung teilnehmen und somit seiner Verantwortung als letztlich entscheidender Souverдn im Staate gerecht werden kann.

 

 

I. Wцrter und Wendungen

das Grundqesetz die Verfassunq der BundesrepubliR Deutschland

der ArtiReI.- (jur.) der Abschnitt eines Gesetzes

etw. дuЯern etw. saqen

etw. qewдhrleisten etw. qarantieren (Die Sicherheit der Zuschauer ist qewдhrleistet)

die Zensur (staatliche) Kontrolle von Bьchern. filmen etc.

 

etw. verbreiten etw. anderen weiter­saqen

die Berichterstattunq die (reqE!lmдЯiqe) Information (mei­stens ьber Taqes­ereiqnisse)

der Entwurf.. e erste Fassunq. SRizze. vorlдufiqe form

klaren AusdrucR finden deutlich qesaqt (qeschrieben) werden

die ObriqReit die Reqierunq

der Souverдn der Herrscher

 

Verstehen

1. An welcher Stelle und in welchem Buch steht, dass in der BRD jeder das

Recht auf Meinungsfreiheit hat?..

2. Wo wurde schon frьher in Deutschland die PressefreIheIt und das Verbot

der Zensur festgelegt?...

3. Wie unterscheidet sich die Begrьndung fьr die Pressefreiheit Im Grundge-

setz von den frьheren Verfassungstexten?

 

Ьben

I. Falsch oder richtig?

(Es kцnnen auch zwei Vorschlдge richtig sein)

 

 

1. ungehindert bedeutet a) ohne qehindert zu werden

b)hinderlich

c) schwerfдlIiq

 

2. allerdings bedeutet a) immerhin

b) jedoch

c) vor allen Dinqen

 

3. hingegen bedeutet a) daqeqen

b) im Geqensatz dazu

c) in jeder Richtunq

 

4. ausreichend bedeutet a) ab und zu
  b) qeleqentlich
  c)qenьqend
5. letztlich bedeutet a) endlos
  b) letzten Endes
  c) im tiefsten Grunde

II. Finden Sie fьr folgende Sдtze oder Satzteile Entsprechungen im Text:

1. Niemand darf daran gehindert werden, sich zu informieren.

2. Die Freiheit der Information durch Radio und Film wird garantiert.

3. Alle Bьrger kцnnen ihre Meinung sagen, ohne dass die Regierung sie da­fьr bestrafen darf.

.4. Die Freiheit der Presse war damit ein spezieller Fall der Meinungsfreiheit Jedes Bьrgers.

5. Die Pressefrei.heit ist die Grundlage dafьr, dass die Bьrger zu der Bildung der offentlIehen Memung beitragen kцnnen.

6. Leute, die fьr die Presse arbeiten.

 

III. Bitte erklдren Sie.

1. Was sind allgemein.zugдngliche Quellen? (Beispiel)

2. Was heIЯt, man darf seine Meinung verbreiten?

3. Was verstehen Sie unter eine Zensur findet nicht statt?

4. Was ist der Entwurf einer Verfassung?

5. Wie kцnnte eine Bestimmung ьber Pressefreiheit lauten? Geben Sie ein BeispIel.

6. Was sind цffe1!tliehe Angelegenheiten? (Beispiele)

 

IV. Formen Sie die Sдtze nach folgenden Mustern um:

Beispiel: Jeder hat das Recht zur freien MeillltllgsдuЯerullg. - Jeder hat das Recht, seine Meinung frei ZI/ дuЯern.

Jeder hat das Recht zur freien MeillullgsдuЯenmg. - Jeder darf seine Mei-

nung frei дuЯern.

1. Jeder hat das Recht zur Verbreitung seiner Meinung.

2. Jeder hat das Recht zur ungehinderten Information.

3. Jeder hat das Recht zur Teilnahme an der Meinunosbilduno.

4. Niemand hat das Recht zur Zensur der Presse." "

5. N~emand hat das Recht zur Verfдlschung einer MeinungsдuЯerung.

6. NIemand hat das Recht zur Behinderung der Reporter.

 

V. Vervollstдndigen Sie den Text:

1. JOO... ha... das Recht, sein... Meinung in Wort, Schrift und Bild fre... дuЯern und... verbreiten und sich aus allgemein zugдnglich Quellen ungehindert... unterrichten.

2. Die Pressefreiheit und die Freiheit Berichterstattung durch Rundfunk und Film werd... gewдhrleist.... Ein... Zensur find... nicht statt.

3. Mit dies Formulierung fьhr... das Grundgesetz ein... Entwicklung weiter, die schon Entwurf der Reichsverfassung... Parlaments in der Frankfurter Paulskirche und in der Weimarer Verfassung klar... Ausdruck gef... hatte.

4. Die дlter... deutsch... Verfassungstexte begrьndet... die Pressefreiheit allerdings mit dem all... Staatsbьrger... zustehend... Recht, dass diese ihre Meinung fre... kцnnten, ohne von der... deswegen bestraft zu werden.

5. Die Pressefreiheit erschien somit als ein... der allgemeinen Freiheit der.

6. Sie bezog sich in erster Linie... die in der Presse und fьr die Presse tдtigen.

7. Das Grundgesetz geht hingegen hauptsдchlich davon..., dass die,'pres­sefreiheit und die Freiheit der... durch Rundfunk und Film" deshalb zu... sind, weil sie' die Voraussetzungen dafьr..., dass der Staatsbьrger sich ьber die цf­fentlichen... ausreichend informieren, selbst an der fьr das... Leben notwendi­gen Meinungsbildung... und somit seiner Verantwortung als letziich entschei­dender... im Staate gerecht werden kann.

 

VI. Geben Sie den Text mit Ihren eigenen Worten wieder unter Verwendung der folgenden Hilfen:

Grundgesetz, Garantie: MeinungsдuЯerung, Berichterstattung, Zen,sur

Frьhere Gesetze: Begrьndung anders, Pressefreiheit ein Spezialfall

Begrьndung im Grundgesetz: Information, Meinungsbildung, Verantwortung

 

 



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