Ein Versicherungsschutz besteht nicht. 


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Ein Versicherungsschutz besteht nicht.

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Ein Versicherungsschutz besteht nicht.

Was ja auch völlig logisch ist, man kann nicht einfach auf dem Boden eines fremden Staates Polizei / Richter / Staatsanwalt / Finanzbeamter / Bürgermeister usw. spielen

ohne dafür selbst zu haften!

Hierdurch ergibt das Urteil der Firma

Bundes- Verfassungsgericht

vom 03.11.2015 den richtigen Sinn.

 

BVerfGE 1 BvR 1766/15 vom 03.11.2015

Die Rechtsfähigkeit juristischer Personen als auch der BRiD an sich:

Wenn man die Entscheidung des BVG korrekt interpretiert, so sind die BRiD-Gerichte

allesamt nicht grundrechtefähig und somit auch nicht prozeßfähig.

Eine juristische Person ohne jegliches Grundrecht ist nicht grundbuch-, recht-, geschäfts-, handlungs-, delikt-, insolvenz-, vertrag- oder prozessfähig, sondern ausnahmslos nur schuldfähig!

Die Feststellung der jur. Person im Urteil des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 1 BvR 1766/15 vom 03.11.2015 ist:

• Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt! und • Gleiches gilt für juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden.

 

Das bedeutet jetzt,

alle Richter, Staatsanwälte, Polizisten, Beamte, Bürgermeister, Mitarbeiter die einen Dienstvertrag unterschrieben haben, können ausschließlich nur als jur. PERSONEN handeln.

Eine jur. PERSON ist tot, eine tote Sache, diese tote Sache darf nur gegen

jur. PERSONEN handeln!

Also: - Hier unternimmt ein toter gegen einen anderen Toten irgendwelche Handlungen.

Ich bin mir da jetzt nicht ganz sicher aber, um das zu begreifen muss man schon ein Jura- Studium abgeschlossen haben oder bereits Hirntot sein.

Dummerweise haben diese Staatenlosen Beamten, die hier nicht einmal ihre kriminellen Geschäftsmodelle betreiben dürfen und rein gar nichts mit den deutschen Bevölkerungen zu tun haben, es nur nach preußischem Recht, mit Menschen zu tun, die selbst für richtige Richter, nicht judizierbar sind.

Ein Richter darf nur gegen PERSONEN verhandeln, nicht gegen Menschen, wenn dieser Richter dann selbst auch nur eine PERSON ist, hat er ein Problem.

 

Das diese Staatenlosen jur. PERSONEN die Deutschen nicht als jur. PERSON behandeln dürfen hat das BVerfG. ebenfalls bereits ausgeurteilt.

 



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