Das geht vorrangig jeden Deutschen an 


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Das geht vorrangig jeden Deutschen an




Dipl.-Volkswirt Karl Baßler 71032 Böblingen

Odenwaldweg 4 Tel.: 07031/272845

 


OFFENER BRIEF


Böblingen. 21.8.2002


 

An den Herrn Bundeskanzler Gerhard Schröder Bundeskanzleramt 10 178 Berlin PERSÖNLICH!

Betr.: Ihr Brief an alle Haushalte: "Die Bundesregierung": "Im deutschen Interesse: Öffnen Sie die Zukunft". (Verbreitet als Beilage über die Tageszeitungen vom 21.8.2002 - als unerlaubte Wahlwerbung auf Staatskosten in Höhe von "2,6 Millionen Euro" "FAZ", 22.8.2002.)

 

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Heute erhielt ich obengenannten Brief. Ich schreibe Ihnen eine Antwort, weil Sie ganz offensichtlich über viele Fragen, die Sie anschneiden, nicht richtig informiert sind und die herrschende Stimmung in der Bevölkerung ganz offensichtlich nicht kennen, und weil Sie ganz offensichtlich einen abgehobenen, ideologisch pervertierten Standpunkt vertreten.

Ich fordere Sie deshalb mit diesem Brief zu einer offenen demokratischen Diskussion über die von Ihnen vorgetragenen Thesen zur Ausländerfrage auf. Entziehen Sie sich dieser Diskussion nicht mit dem Vorwand, daß Sie in diesem Schreiben, zu diesem für unser Volk lebenswichtigen Problem, persönlich in aller Schärfe konfrontiert werden. Das Ringen um eine existenzielle Lebensfrage berechtigt zu letzten Konsequenzen, sowohl in den Fragestellungen wie in der Kritik.

Ich stelle nachfolgend Ihren ideologischen Thesen (Fett-Kursivdruck) den Standpunkt deutscher Interessen, den Standpunkt der Lebensinteressen des Deutschen Volkes, das Sie durch Ihre Politik schändlich zugrundegehen lassen, gegenüber.

 

Es ist mehr als erstaunlich, was Sie als "deutsches Interesse" verstehen:

• Nicht die notwendige Hilfe in der gegenwärtigen Flutkatastrophe, nicht die Beendigung der Katastrophe auf dem Arbeitsamt und "nachhaltig" - Ihre Lieblingsphrase - nicht die Erhaltung des Deutschen Volkes, der Aufgabe, der alle Politik ausschließlich dienen müßte! Nein: Ihr "deutsches Interesse" betrifft ein gesetzliches Machwerk, das durch eine verfassungsverletzende Manipulation eines abartig veranlagten, eines homosexuellen SPD-Parteivorstandsmitgliedes durch den Bundesrat gepaukt wurde, das aber, im Widerspruch zur herrschenden Lehre stehend, ganz offensichtlich keinerlei Chance zu einem Inkraft-Treten hat.

Der absolute Mangel in Ihrem Schreiben ist, daß Sie der wichtigsten Frage der bisherigen Ausländerpolitik vollkommen ausweichen. Der Frage, welche Kosten die Ausländer für unsere Volkswirtschaft, das heißt für unser Volk, verursachen und welchen Nutzen sie bringen. Anstelle von Information und demokratischer Diskussion über eine Lebensfrage wollen Sie den Deutschen auf eine unverschämte Art und Weise jede Meinungsäußerung darüber verbieten.

Bevor die Frage der unsere Volkswirtschaft zerstörenden Ausländerkosten nicht in aller Öffentlichkeit erschöpfend diskutiert und dabei mit aller Entschlossenheit festgestellt und beschlossen wird, daß diese festen um mindestens 90% abgebaut werden müssen, ist jedes weitere Gesetz unnötig, ja ein absoluter Unsinn, der nur die für unser Volk lebensnotwendige Politik einer völligen Neuordnung in dieser Sache verhindert.

Schon wiederholt, zuletzt im "Fernsehduell" vom 25.8.2002 (21.20 Uhr), gebrauchten Sie das moralschmutzige Argument: "Es wäre nicht gut, diese Diskussion auf dem Rücken derjenigen zu führen, die sich nicht wehren können!"

Eine üblere Verdrehung der vordringlichsten deutschen Probleme ist nicht vorstellbar, und ein dümmeres Geschwätz auch nicht. Das Lebensrecht unseres Volkes und die Staatsraison gebieten diese Diskussion mit allen Konsequenzen. - Wer des verbieten will, muß aus seinen angemaßten


 

 

Ämtern beseitigt werden - mit allen Konsequenzen! Die einzigen Menschen, die sich nicht wehren können und auf deren Rücken, mit zerstörerischen Folgen, Ihre Ausländerpolitik ausgetragen wird, sind die deutschen Arbeiter und Angestellten!!!

 

Die Verweigerung der Information über die Ausländerkosten, deren ungeheurer Umfang dem Deutschen Volke schon immer vorenthalten wird, kann nur als ein absolutes politisches Verbrechen bezeichnet werden. Ich will deshalb diese Zahlen an den Anfang dieses Schreibens setzen.

 

Die Nettokosten der Ausländer, also die Belastung der deutschen Bevölkerung, betrugen bisher pro Jahr ca. 250 Milliarden DM (ca. 125 Milliarden Euro), d. h. für jede 1 (eine) DM, die hiervon Ausländern an Wertschöpfung (= Lohneinkommen) geleistet wird, - das sind laut den Daten des Verbands der Rentenversicherungsträger (VdR) insgesamt, von allen Ausländern ca. 100 Mrd. DM pro Jahr -, muß der deutsche Steuerzahler, also ganz überwiegend die Arbeiter und Angestellten, 3 DM an Subventionen aufbringen. Die Gewinner dieses Wahnsinns sind die privaten Unternehmen, die Verlierer, die Belasteten, sind die abhängig Beschäftigten. Daß eine derartige Politik der Privatisierung der Gewinne, aber einer Sozialisierung der Kosten, von einer sozialdemokratischen Regierung betrieben wird, ist der absolute Skandal der deutschen Nachkriegsgeschichte schlechthin. Von den ca. 100 Milliarden DM zahlen die Ausländer maximal ca. 10 Milliarden an Steuern (Einkommensteuer und Mehrwertsteuer), - ihr einziger finanzieller Beitrag, den sie für das deutsche Gemeinwesen leisten. Das heißt, daß 12,1 % der Bevölkerung (der Anteil der 9.871.600 Ausländer an der Gesamteinwohnerzahl von 82,1 Millionen; siehe dazu Pkt. 8) nur ca. 1% zum Gesamtsteueraufkommen Deutschlands von ca. 1000 Milliarden DM beitragen.

 

Der von Ihrer Politik zugestandene Anspruch der Ausländer an das deutsche Steueraufkommen und die Sozialversicherungen übertrifft aber bei weitem 12,1 %, so daß die oben genannten Kosten von 250 Milliarden DM fast allein von den Deutschen getragen werden müssen.

Ich bin Volkswirt und habe lange wissenschaftlich über Fragen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung gearbeitet und weiß deshalb, wovon ich rede. - Für die oben genannten Zahlen stehen unwiderlegbare Beweise aus amtlichen Quellen zur Verfügung, die ich Ihnen selbstverständlich gerne nenne.

 

Noch einmal: 250 Milliarden DM pro Jahr an Ausländerkosten!

Anmerkung:

Im Jahr 2021 ein Witz

Das entspricht ziemlich genau der deutschen Netto-Investitionsquote, d. h. den Ersparnissen des gesamten Volkes pro Jahr, also dem Geldkapital, das der gesamten deutschen Wirtschaft und dem Staat zur Modernisierung und damit zur Leistungserhöhung zur Verfügung steht.

Die Höhe der Nettoinvestitionsquote ist das entscheidende Agens des Wachstums, der Innovation, dem Lieblingswort der Politiker, das Sie nicht oft genug im Munde führen können, aber nichts dafür tun, nichts mehr dafür tun können, weil sie die Mittel dazu für eine Deutschland zerstörende, ideologische Ausländerpolitik verschwenden.

 

Mit dieser unsinnig verschwendeten Ersparnis unseres Volkes könnten alle Probleme der deutschen Sozialpolitik, insbesondere der Familienpolitik, spielend gelöst werden und die Katastrophe des deutschen Volkstodes abgewendet werden!

Schon mit der Hälfte der 250 Milliarden DM könnte das Kindergeld verdreifacht und damit die Bildung von Familien mit 34 Kindern ohne Schwierigkeiten für alle jungen Ehepaare, nach deren Wunsch, möglich gemacht und dadurch die Erhaltung unseres Volkes gesichert werden!

Daß diese auf der Hand liegende Politik gar nicht versucht, geschweige denn durchgesetzt wird, ist ein absolutes, ein singuläres Verbrechen, ein Verbrechen, das an Zerstörung des Lebens alles übertrifft, was aus der Weltgeschichte bekannt ist!

Zu Ihrem Brief: Er ist zum einzigen Problem, das Sie vorbringen, der Ausländerpolitik, eine einzige Unverschämtheit.  In  keiner  Weise  sachlich,  sondern  ausschließlich  von  völlig  ideologischer


 

 

Einseitigkeit, voll falscher Angaben und grob unwahrer Aussagen, wohl um die deutsche Bevölkerung wider besseres Wissen zu täuschen und irrezuführen.

 

 

(Basler schreibt weiter unter Pkt.5)

5. "Deutschland braucht das neue Zuwanderungsgesetz". - Unsinn!!! Deutschland braucht tatsächlich ein neues Zuwanderungsgesetz, aber nicht "das" Ihrer Koalition.

Sie sollten sich einmal mit dem Protokoll des Bundestagsinnenausschusses vom 16. Januar 2002 "Öffentliche Anhörung von Sachverständigen zum Thema 'Zuwanderung' beschäftigen, dann werden Sie feststellen, daß die Bevölkerungswissenschafter und die Juristen, also die wirklichen Sachverständigen, nahezu ausnahmslos Ihr Gesetz als "Zuwanderungsförderungsgesetz" und nicht als "Begrenzungsgesetz" beurteilen. Lediglich die Vertreter von ideologischen Gruppierungen, die gegen die Eigeninteressen des Deutschen Volkes votierten, also die Nicht-Sachverständigen, befürworteten im Ausschuß das Gesetz.

Deutschland braucht allein ein Gesetz bzw. Rechtsverordnungen, die den weiteren Zuzug von Ausländern verhindern und die jetzt schon ca. 1 Million arbeitslosen Ausländer, sowie die 8 Millionen Ausländer, die unser Sozialsystem mit zahllosen Milliarden belasten, schnellstens zurückführen, wie dies in Meinungsumfragen zu diesem Thema 80% der Deutschen schon immer fordern.

Die Kosten für 1 Million Arbeitslose belaufen sich nach den Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit auf ca. 50 Milliarden DM (25 Mrd. Euro). Die Sozialkosten für 5 Millionen Ausländer betragen ebenfalls ca. 50 Milliarden DM, - zusammen also ca. 100 Milliarden DM. Sie werden nicht in der Lage sein, diese Zahlen zu widerlegen!

(und weiter ☺

 

8. Die aufgestellte Behauptung: "Das Zusammenleben wurde zusätzlich erschwert", ist eine dreiste Frechheit. Wenn angeblich "manche Familien mehrere Generationen lang in Deutschland leben konnten, ohne richtig Deutsch zu lernen oder sich in unserer Rechtsordnung auszukennen", dann liegt das nicht an einem Ausländergesetz, sondern ausschließlich an der Unwilligkeit oder Dummheit dieser angeblichen Familien, die offensichtlich eben "mehrere Generationen lang" unfähig waren, auch nur das notwendigste Deutsch zu lernen, geschweige denn, sich auch nur um den geringsten Grad von Integration zu bemühen. Offenbar glauben Sie, mit den dümmlichsten Argumentationen die Deutschen düpieren zu können.

 

Und was für ein unqualifiziertes Geschwätz: "Ohne Zuwanderungsgesetz muss das Asylrecht für Fälle herhalten, für die es nicht geschaffen ist". Ein Unsinn sondergleichen! Eine Politik, die deutsche Interessen vertreten würde, hätte auch mit dem bisherigen Gesetz alle Möglichkeiten gehabt, das Eindringen von unerwünschten Ausländern zu begrenzen.

Die diesem Punkt beigefügte Grafik ist der Versuch einer infamen Täuschung und Belügung der deutschen Bevölkerung.

 

a.) Sie geben keine Gesamtzahl an, sondern nur eine Saldenrechnung! Warum verschweigen Sie den horrenden Zuzug der letzten Jahre?

 

b.) Warum nennen Sie in Ihrem Brief vom 21.8.2002 nur "Zuwanderungs"-Zahlen bis 2000 und nicht bis Mitte 2002, unterschlagen also mehr als 1 1/2 Jahre, obwohl Sie doch über die aktuellen Gegenwartszahlen verfügen müssen? Die seit 2000 mindestens 1 Million neu eingedrungenen Ausländer passen wohl nicht in Ihr Beschönigungs- und Täuschungskonzept!

 

c.) Ihrer Grafik zufolge hätte die Zunahme der Ausländerzahl von 1991 bis 2000 nur ca. 1,7 Millionen betragen. In Wirklichkeit waren es 4 Millionen!...

 

 

Die Zahlen der Illegalen, Untergetauchten, nicht registrierten Asylbewerber und Eingebürgerten, insgesamt 2,5286 Millionen, werden von Ihnen glatt unterschlagen.

Ich empfehle Ihnen zur Überprüfung meiner Zahlen, also zur Überprüfung dieser Differenzen, die zwei  unterschiedlichen  Ausgaben  des  Statistischen  Bundesamtes  "Im  Blickpunkt:  Ausländische


 

 

Bevölkerung in Deutschland" zur Hand zu nehmen. In der Ausgabe vom August 2001 heißt es: "9 Millionen Ausländerinnen und Ausländer leben in Deutschland".

In der drei Monate später - ohne Zweifel auf Druck der Bundesregierung - geänderten (manipulierten) Ausgabe vom Dezember 2001 heißt es: "7,3 Millionen Ausländerinnen und Ausländer lebten Anfang 2000 in Deutschland". Wobei in der ohne Zweifel richtigen Zahl 9 Millionen vom August 2001 die Illegalen und Eingebürgerten sicher nicht enthalten sind!! Mit welcher geradezu kriminellen Energie diese Manipulationen betrieben werden, zeigt die Tatsache, daß die korrekte Ausgabe vom August 2001 durch die manipulierte Ausgabe vom Dezember 2001 für alle Bezieher kostenlos "ersetzt" wurde! Bei einem Einzelpreis von 30 DM und einer Auflage von ca. 10.000 hat die Bundesregierung mit dieser Manipulation den Steuerzahler um ca. 300.000 DM zusätzlich geschröpft.

 

Selbstverständlich stelle ich Ihnen meine vollständig auf amtlichen Quellen beruhende Berechnung gerne in allen Einzelheiten zur Verfügung. Es ist mein Bemühen, daß unser Bundeskanzler über diese wichtigen Fragen korrekt unterrichtet ist, damit er die ganze Bevölkerung ebenso korrekt informieren kann!

 

 

9. Ihre Rubrik "das neue Zuwanderungsgesetz ist gut für Deutschland"

10. "Vorrang für deutsche Arbeitnehmer"

 

Das ist doch eine Selbstverständlichkeit, die zu erwähnen schon eine Frechheit ist; eine Schönrederei, mit der den Deutschen Sand in die Augen gestreut werden soll.

Die einzig sinnvolle Forderung ist: Bei 4 Millionen Arbeitslosen müssen jetzt so schnell wie möglich deutsche Arbeitslose die Arbeitsplätze von Ausländern besetzen. Und das geht, wie Sie dies ja durch die Forderung der Verschärfung der Zumutbarkeit im Zuge der Hartz-Kommission selbst zu einem der wichtigsten Ziele erklärt haben.

 

Alle Arbeitsplätze in Deutschland können von Deutschen besetzt werden, wenn sie entsprechend bezahlt werden und straffe Zumutbarkeit zur Forderung der Existenz wird, wie das in Deutschland immer gewesen ist. Sie selbst haben beim "Fernsehduell" am 25.8. (21.05 Uhr) betont, daß in Zukunft die Zumutbarkeit "durch Sanktionen" durchgesetzt werden müsse und daß gerade auch "dafür die Bundesanstalt für Arbeit neu organisiert" werden würde. - Warum dies erst nach 4 Jahren sozialdemokratischer Regierung? Wird dies konsequent durchgeführt, dann benötigen wir überhaupt keine ausländischen Arbeitskräfte. 3 Millionen deutsche Arbeitslose können 2 Millionen ausländische Arbeitskräfte ersetzen. Damit kann nahezu die gesamte Arbeitslosigkeit zum Verschwinden gebracht werden. Der katastrophale heutige Zustand beruht ausschließlich auf einer kriminellen Mißachtung deutscher Interessen durch eine völlig verantwortungslose Politik. Und weiter:

"Schließlich werden die Abschiebungsverfahren beschleunigt, um mißbräuchlichen Aufenthalt in Deutschland auszuschließen".

Auch diese Behauptung ist maßlose Frechheit und Augenwischerei, wenn man die heutigen, tatsächlichen Verhältnisse betrachtet:

Herr Bundeskanzler, Sie sollten sich mehr mit den Akten beschäftigen! Dann würden Sie vielleicht keine unsinnigen Versprechungen in die Welt setzen!

"So waren Ende Oktober 2001 gut 108.000 Asylfälle bei Verwaltungsgerichten anhängig. Im Schnitt dauerte ein Verfahren 1999 in der ersten Instanz 20 Monate, doppelt so lang wie 1993. In Berlin ist jeder dritte Fall sogar schon länger als fünf Jahre."

Stand 31.12.2000: "Es laufen 134.154 Asylgerichtsverfahren. 42.297 Verfahren im 1. Jahr, 31.234 im

 

2. Jahr, 19.934 im 3. Jahr, 23.159 im 4. und 5. Jahr, 14.430 länger als 5 Jahre."

Die Asylgerichtsverfahren beanspruchten also ca. 40% der Kapazität aller Verwaltungsgerichte; sie kosteten damit ca. 800 Millionen DM jährlich. "Berlin befürchtet Anstieg der Asylverfahren... sagten die beiden Gerichtspräsidenten (Februar 2002)... Unter den Verfahren reichten einige bis ins Jahre 1992 zurück"; - Also 10 Jahre anhängig!


 

 

Basler zitiert dann einen Leserbrief:

Leserbrief aus "Nation und Europa", 9/2002:

Eine Zustandbeschreibung aus Mitteldeutschland, die den Skandal Ausländerpolitik drastisch unterstreicht:

 

 

Lasches Asylrecht

"Zu Martin Lüders: Vorbild Dänemark", N&E 7-8/2002.

Dem Autor ist in seinem Vergleich der deutsch-dänischen Einwanderungspolitik ein Fehler unterlaufen, der die deutsche Asylproblematik in einem viel zu milden Licht erscheinen läßt. "Kleines Asyl" bedeutet mitnichten, daß ein Asylbewerber einfach abgelehnt wurde. Das kleine Asyl ist eine zweijährige Aufenthaltsbefugnis, die nach dreimaliger Erneuerung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden kann. Vermerkt wird diese Aufenthaltserlaubnis in einem international gültigen Flüchtlingspaß. Begründet wird das kleine Asyl durch den § 51 Ausländergesetz "Gefahr für Leib und Leben". Während der Art. 16 GG nur die politische Verfolgung durch staatliche Institutionen als Schutzgrund kennt, deckt der § 51 AusIG. auch religiöse, gelegentlich geschlechtsspezifische und vor allem nichtstaatliche Verfolgung ab.

Das kleine Asyl kann sowohl durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ausgesprochen als auch vor einem Verwaltungsgericht eingeklagt werden. Diese Personen, darunter Straftäter, können in Deutschland Sprachkurse besuchen, studieren, Sozialhilfe in Anspruch nehmen oder auch eine Arbeitserlaubnis bekommen. Zudem kann ein Ausländer aus humanitären Gründen (§ 53 AusIG.) oder wegen Krieg oder anderer Krisensituationen in der Heimat (§§ 30 und 32 AusIG.) einen befristeten Aufenthalt oder zumindest Abschiebeschutz zugesprochen bekommen.

Trotz dieser verschiedenen großzügigen Angebote wird nicht einmal jedem Vierten der ca. 100.000 jährlich neuen Asylbewerber irgendeiner dieser Paragraphen zuerkannt. Zieht man dann noch einmal die 'sonstige Erledigung' von Asylanträgen (z. B. durch Einheiraten in die deutsche Gesellschaft) in Betracht, verbleiben pro Jahr 70-80.000 Menschen, die rechtskräftig zur Ausreise verpflichtet wären. Ein formelles Ausweisungsverfahren vor der Abschiebung ist in diesen Fällen nicht nötig. Da diese Menschen ihrer Ausreisepflicht in der Regel nicht nachkommen, in Deutschland pro Jahr nur 20-

25.000 Abschiebungen durchgeführt werden (darunter viele Personen, die wegen illegaler Wiedereinreise mehrfach abgeschoben werden müssen), ist die Zahl dieser sogenannten "De-facto- Flüchtlinge" nach Angaben des Schily-Ministeriums auf mittlerweile 800.000 Personen angestiegen.

800.000 Personen, die zwar in Deutschland keinerlei Aufenthaltsrecht besitzen, aber trotzdem in den Genuß freier Unterkunft, freier medizinischer Versorgung und materieller Grundsicherung kommen. Durch eine rot-grüne Ergänzung des Asylbewerberleistungsgesetzes wird der, der es schafft, sich länger als 36 Monate der Rückführung zu widersetzen, auch noch belohnt, indem man seinen Umfang an Anspruchsleistungen auf das volle Niveau der Sozialhilfe anhebt (zuvor ca. 2/3 des BSHG-Satzes).

Vielleicht ist das aber gar nicht mehr nötig, da betreffende Person inzwischen ebenfalls im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis ist. Diese eingetragen in ein sogenanntes deutsches "Reisedokument", kann 2 Jahre nach Ablehnung des Asylantrages ausgestellt werden, wenn die Rückführung zwischenzeitlich, z B. an fehlenden Flugverbindungen, scheiterte.

Ich war fünf Jahre in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge tätig. Daher meine Sachkenntnis.

Stephan Schubert, Halle/Saale"

Die Kosten der Asylpolitik

Dieses Kapitel kann nicht abgeschlossen werden, ohne die ungeheuren Kosten der Bonn/Berliner Asylpolitik und deren verheerende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte aufzuzeigen.

Nach den jüngsten Angaben der Bundesstatistik wurden aufgrund des Asylbewerber- Leistungsgesetzes 1998 für 438.873 Asylanten Kosten von 4.378.663.000 (4.378 Mrd.) DM ausgegeben, das waren ziemlich genau 10.000 DM pro Kopf an Barausgaben. Zusätzlich zu den


 

 

Barausgaben fallen etwa dieselben Kosten noch einmal für Wohngeld, für Verwahrungskosten. Krankheitskosten u.a.m. an. (Kosten für Bewachung, Verwaltung, Betreuung, unsinnige Sprachschulung, Ausbildung für Jugendliche, Jugendhilfe, Kriminalität, Abschiebung u.v.a.m., sind darin noch nicht enthalten.)

Der Hamburger Senat hat in diesem Zusammenhang festgestellt, daß allein 2.600 schwarzafrikanische Asylbewerber jährliche Kosten von 31 Millionen Euro (= 62 Millionen DM) verursachen.

Legt man diese tatsächlichen jährlichen Kosten von 24.000 DM pro Kopf für die 438.873 Asylbewerber zugrunde, so kosten diese jährlich den deutschen Steuerzahler 10,5 Milliarden DM (5,266 Mrd. Euro), fügt man die Prozeßkosten (s. oben) von 800 Millionen hinzu, dann sind dies jedes Jahr 11,3 Milliarden DM allein für Asylbewerber.

Die Kosten für 1 (einen) anerkannten Asylberechtigten betragen 3,72 Millionen DM!!!

Die Kosten für 1 (einen) Asylberechtigten betragen bei einer Anerkennungsquote von 3% - bei ca. 100.000 Asylbewerbern pro Jahr sind dies 3.000 Personen - 11.300.000.000 DM: 3.000 = 3,72 Millionen DM!

Für 1 (einen) anerkannten Asylberechtigten müssen die deutschen Steuerzahler also dieselbe Summe aufbringen wie für das Kindergeld für 300 deutsche Familien mit je 4 Kindern!!!!!!

Die Kosten der ca. 3.000 anerkannten Asylberechtigten pro Jahr in Höhe von 11,3 Mrd. DM würden ausreichen, um für 900.000 deutsche Familien mit 4 Kindern das Kindergeld zu bezahlen bzw. das Kindergeld dafür zu verdoppeln!!! (Insgesamt gibt es infolge der tödlichen Bevölkerungspolitik [Volksmordpolitik] in Deutschland allerdings überhaupt nur 369.000 Familien mit 4 oder mehr Kindern [durchschnittliche Kinderzahl dieser Familien: 4.31 Kinder.)

 

Gesamtkosten aller sogenannten Flüchtlinge

Dieselben Kosten von 12.000 Euro pro Kopf müssen ebenfalls für die insgesamt 199.000 zu finanzierenden 54.000 Konventionsflüchtlinge. 8.000 Kontingentflüchtlinge, 137.000 "jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen UdSSR" angesetzt werden. Also 199.000 x 12.000 Euro pro Jahr = 2,378 Mrd. Euro (= 4,75 Mrd. DM).

Insgesamt für Asylbewerber und ähnliche Flüchtlinge: 11.300.000.000 + 4.750.000.000 = 15.050.000.000 DM = 15,05 Milliarden DM pro Jahr.

Diese Kosten sind aber sicher noch bedeutend höher, da diese Flüchtlingsgruppen in den Genuß des Sozialhilfesatzes gelangen (+ 1/3 mehr als für Asylbewerber), so daß diese Kosten ca. 16 Milliarden DM (8 Mrd. Euro) betragen.

Noch einmal ca. 9 Milliarden (!!!) fallen für weitere 474.000 Flüchtlinge an!!!

Das sind: 164.000 tatsächliche "Asylberechtigte". 130.000 "Familienangehörige" von anerkannten Flüchtlingen. 40.000 "Flüchtlinge mit Duldung" und 140.000 "Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis".

Die Gesamtzahl der "registrierten" Flüchtlinge beträgt insgesamt ca. 1.1 Millionen, so daß dafür jährliche Gesamtkosten von über 25 Milliarden DM (12,5 Milliarden Euro) angesetzt werden müssen!

Und weiter:

10 Es ist bezeichnend für die dem Deutschen Volke gegenüber verbrecherische Informationspolitik der Bonn/Berliner Regierungen, daß diese Gesamtkosten niemals veröffentlicht werden.

Kosten-Vergleich mit wichtigen Staatsaufgaben

Der Wahnsinn dieser sogenannten Flüchtlingskosten wird durch einen Vergleich mit den Ausgaben für zentral-wichtige Staatsaufgaben dramatisch deutlich.

A. Die Kosten für 1,1 Millionen sogenannter Flüchtlinge betrugen in den letzten Jahren pro Jahr ca. 25,0 Milliarden DM

B. Die Ausgaben für alle deutschen Gymnasien, der Schlüsselschule für die Ausbildung, betrugen pro Jahr ca. 16,7 Milliarden DM! Die Pisa -Studie läßt grüßen!!

C. Die Ausgaben für alle Kindergärten und Kindertagesstätten pro Jahr betragen ca. 16,7 Milliarden DM. Denken Sie an Ihre Kinderbetreuungs-Versprechen!


D. Der Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung beträgt für das 2003 ca. 17,0 Milliarden DM (8,608 Mrd. Euro)

Denken Sie dabei an Ihre Sprüche über Innovation, dem Motor des Wirtschaftswachstums! Die allein ideologisch motivierten Ausgaben für die sogenannten Flüchtlinge betragen also jeweils ca. 50% mehr als für die Ausgaben für die zentralen Zukunftsaufgaben unseres Volkes!!!

 

Dazu gehört: Jeden Tag können wir in den Zeitungen lesen, daß Kulturdenkmäler verrotten, daß alte Bibliotheken ihre Bücher nicht mehr erhalten können, daß Theater und Orchester, selbst in der Hauptstadt, wegen Geldmangel aufgelöst werden müssen!

Die eigene deutsche Kultur wird zerstört, weil die eigenen, sauerersparten Geldmittel sinnlos an Fremde verschwendet werden!

 

Die rasende Zunahme der Gesamtkosten für sogenannte Flüchtlinge seit der deutschen Wiedervereinigung 1989/1990

Seit 1972 stellten 2,9 Millionen Asylbewerber Asylanträge in Deutschland, davon ca. 2,4 Millionen seit 1989/90! 164.000 davon wurden anerkannt. Die Zahl (Bestand) aller sogenannten Flüchtlinge beläuft sich in jedem Jahr seither auf über 1 Million (z. B. 1997: 1,3 Millionen; 1998: 1,2 Millionen: 1999: 1,2 Millionen; 2000: 1,1 Millionen.) Es ist also ganz offensichtlich das Ziel der deutsch- feindlichen Politik der Westalliierten, Deutschland zusätzlich zu den immensen Wiedervereinigungskosten zu belasten und zu schwächen. Und die hörigen deutschen Regierungen führen ganz offensichtlich dieses Zerstörungswerk widerstandslos aus.

 

Anders läßt sich diese deutsche Ausländerpolitik überhaupt nicht erklären!

Mit ca. 25 Milliarden DM pro Jahr für ca. 1,1 Millionen sogenannter Flüchtlinge belaufen sich die Kosten von 1990-2002 auf insgesamt 300 Milliarden DM!!!

Solange Sie diese Kosten dem Deutschen Volke nicht zur Kenntnis bringen und zur Genehmigung in einer Volks-Abstimmung vorlegen, sind alle Ihre Äußerungen zur Ausländerpolitik absolut unglaubwürdig!

Zur Erinnerung: 25 Milliarden DM pro Jahr nur für sogenannte Flüchtlinge, für alle 10 Millionen Ausländer das 10-fache: ca. 250 Milliarden DM pro Jahr!

Die absolute Rechtswidrigkeit und Verfassungswidrigkeit Ihrer Ausländerpolitik

Es besteht nicht der geringste Zweifel, daß die bisherige Ausländerpolitik  absolut rechtswidrig ist, weil sie den rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) eklatant verletzt. Dies gilt sowohl für die über alle Maßen erpreßte finanzielle Belastung des Deutschen Volkes wie die Zerstörung der ethnischen Homogenität, die einer Zerstörung der Verfassung gleichkommt.

Hat doch das Bundesverfassungsgericht 1987 entschieden: "... daß das Grundgesetz vom Fortbestand des deutschen Staatsvolkes ausgeht... Aus dem Wahrnehmungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten. Die im Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes enthaltene Währungspflicht gebietet es auch, die Einheit des Deutschen Volkes als Träger des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechtes zu bewahren."

Und weiter:

18. "Belastet die Zuwanderung unsere Sozialkassen?"

Sehr wohl! Jetzt schon in Staat und Sozialversicherung mit insgesamt ca. 250 Milliarden DM.

Beim Staat: Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Erziehungsgeld, Sprachunterricht, Bafög, Wohngeld, Fördermittel für Sozialwohnungen, Ehegattensplittung, Jugendhilfe.

Dafür wurden 1992 bei 6,4 Millionen Ausländern ca. 26 Milliarden DM ausgegeben. Heute, bei ca. 10 Millionen Ausländern, sind das mindestens 50% mehr, also ca. 40 Milliarden DM.

Beim Sozialversicherungssystem - die wichtigsten Leistungen: Für ca. 1 Million Arbeitslose (einschließlich Eingebürgerte) ca. 20 Milliarden DM Arbeitslosenunterstützung. (Insgesamt stellt 1 Million Arbeitslose eine Belastung von 50 Milliarden DM für die Volkswirtschaft dar.)


 

 

Horrrend im Gesundheitswesen! 1989 wurde vom wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages für damals ca. 5 Millionen Ausländer in der Krankenversicherung ein Defizit von 20 Milliarden DM ermittelt. Heute, bei 10 Millionen, beträgt das Defizit mindestens ebenfalls das Doppelte, also ca. 40 Milliarden DM. Diese Feststellungen werden noch besonders dadurch untermauert, daß das Statistische Landesamt Baden-Württemberg eine 2,8 mal (um 280%) höhere Krankheitshäufigkeit bei der ausländischen Bevölkerung ermittelt hat. Hinzu kommen ca. 6 Milliarden DM an Rentenleistungen. Also insgesamt Leistung der Sozialversicherungssysteme von mindestens 66 Milliarden DM.

 

Zum Schluß noch eine kleine Übung im Prozentrechnen:

Die staatlichen Einnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden betragen pro Jahr ca. 1000 Milliarden DM. Folglich müßten 12,1 % der Bevölkerung dafür einen Beitrag von ca. 121 Milliarden DM an Steuern leisten. Die Ausländer in Deutschland leisten dafür aber maximal 15 Milliarden DM. Sie beanspruchen aber mit ca. 20% die staatlichen Ausgaben von ca. 1100 Milliarden DM überproportional, also mit ca. 220 Milliarden DM, weil sie im Verhältnis zur deutschen Bevölkerung staatliche Leistungen in weit höherem Umfange in Anspruch nehmen!

Dasselbe gilt, wie unter Pkt. 18 bewiesen, auch für die Sozialversicherungssysteme, wo sie ca. 66 Milliarden DM beanspruchen. Also von Staat und Sozialversicherung insgesamt um die 280 Milliarden DM.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler, ich bitte Sie um einen Gegenbeweis, weil ich diese Tatsachen selbst nur ungern glaube.

Helfen Sie mir, aber helfen Sie vor allem dem Deutschen Volke mit der Wahrheit über die tatsächlichen Verhältnisse!

Die Deutschen haben einen Anspruch auf diese Wahrheit!

Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung gez. Karl Baßler

 

 

Empörte Anrufe im Ministerium: Deutsche in Krankenkassen benachteiligt Deutsche Versicherungen zahlen für Eltern von Ausländern in deren Heimat von Jochen Kummer

 

http://www.wams.de/data/2003/04/20/76239.html

 

Die Bevorzugung von Ausländern in den deutschen Krankenversicherungen entwickelt sich zum Politikum. Das Gesundheitsministerium bekam in dieser Woche eine Welle der Empörung von Bürgern aus allen Teilen des Bundesgebietes über die Enthüllung zu spüren, dass Eltern von in Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeitnehmern in ihrem Heimatland Türkei und auf dem Balkan beitragsfrei von der deutschen Familienmitversicherung aufgenommen werden und sich dort auf Kosten der Versicherung ambulant und stationär behandeln lassen können.

Bei Deutschen dagegen dürfen nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion verlangt jetzt von der Bundesregierung volle Aufklärung. "Das regt die Leute auf. Wir wollen vom Bundesgesundheitsministerium als Erstes wissen, wie viele ausländische Eltern im vorigen Jahr davon profitiert haben und welche Gesamtsumme überwiesen wurde", sagte der Bundestagsabgeordnete Andreas Storni (CDU), Vorsitzender der CDU/CSU- Arbeitsgruppe "Gesundheit und soziale Sicherung", dieser Zeitung.

Auf Anfrage von WELT am SONNTAG erklärte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums: "Uns liegen keine aktuellen Zahlen vor - weder über bezugsberechtigte Personen noch über de Summe der geleisteten Zahlungen."


 

 

Das Ministerium lehnt aber eine Abschaffung der Ungleichbehandlung von Ausländern und Deutschen ab. "Wir sehen keinen Anlass, da tätig zu werden", sagte die Sprecherin.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach hatte die rot-grüne Bundesregierung gefragt: Trifft es zu, dass in der Bundesrepublik Deutschland krankenversicherte ausländische Arbeitnehmer bestimmter Staaten damit auch die in ihrer Heimat lebenden Eltern mitversichert haben?

 

Anstoß für ihre Anfrage gab Professor Bert Rürup, dessen Kommission alle Sparpotenziale in den Sozialsystemen ausloten soll. Dabei hatte er auch die Familienversicherung infrage gestellt, in der in Deutschland 20 Millionen Familienangehörige kostenfrei mitversichert sind - ausgenommen Eltern.

 

Im Auftrag der Bundesregierung antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Franz Thönnes (SPD) aus dem Bundesgesundheitsministerium, der just am Tage der Veröffentlichung überraschend als SPD-Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein abgewählt worden war. Er bestätigte, dass Eltern in der Türkei, in Bosnien und Herzegowina, Serbien und Montenegro unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen aus deutschen Krankenversicherungen haben.

Die Fakten laut Thönnes:

 

Grundlage ist ein deutsch-türkisches Abkommen vom 30. April 1964 für die Türken sowie ein deutschjugoslawisches Abkommen vom 12. Oktober 1968 für die Bewohner in den vier genannten Balkan-Staaten. Der Kreis der anspruchberechtigten Familienangehörigen richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates der Familienangehörigen, also auch der Eltern.

WELT am SONNTAG hatte vorigen Sonntag über diese weithin unbekannte Tatsache berichtet. Die Vorzimmer-Sekretärin des Parlamentarischen Staatssekretärs Thönnes sagte dieser Zeitung: "Das hat ein großes Echo. Das haben wir hier auch gemerkt." Zu spüren bekam das beispielsweise auch die im Bereich "Migration" der SPD-Bundestagsfraktion tätige wissenschaftliche Mitarbeiterin Gerlinde P., die sich Fragen einer empörten Berliner Anruferin anhören musste, die den Sachverhalt nicht glauben konnte.

Die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums sieht allerdings keinen Grund zur Aufregung über die beitragsfreie Mitversicherung der Eltern. "Als die Sozialabkommen in den sechziger Jahren geschlossen wurden, galt in der Türkei und auf dem Balkan halt noch ein anderer Familienbegriff", sagte sie. Daran werde nicht gerüttelt - auch nach rund vierzig Jahren nicht.


 

 

Anlage 3 Bundestagswahl

Durchmarsch türkischer Interessen-Vertreter

Türkische Presse jubelt über drei Landsleute als Abgeordnete im Deutschen Bundestag

Istanbul (DS).

 

Während man in Washington die Wiederwahl der Schröder-Regierung zurückhaltend kommentierte, obwohl dort die Anti-Kriegsrhetorik des Kanzlers doch als reine Wahlkampf-Nummer durchschaut worden sein muß, herrschte in türkischen Pressekreisen freudige Genugtuung bis Triumph. Grund der Freude ist die Wahl von drei Türken in den "Deutschen Bundestag".

 

Die Zeitung "Türkiye" jubelte: "Wir haben gewählt, und wir wurden gewählt". Das Blatt "Sabah" hat errechnet, daß 60 Prozent der 471.000 türkischen Wähler ihre Stimme der SPD und 22 Prozent den Grünen gegeben haben. Für die "Hürriyet" (Losung des Zeitungskopfes: "Die Türkei den Türken") ist Schröder sogar der "Kanzler von Kreuzberg", weil in diesem Wahlkreis mit den zahlreichen Türken- Stimmen der grüne Linksausleger Ströbele ein Direktmandat erhielt, und damit das dritte Direktmandat für die PDS verhindert wurde.

Auch im Hinblick auf den anvisierten EU-Beitritt des vorderasiatischen Landes herrscht bei der türkischen Presse Euphorie. "Die Türken haben ihre Stimmenkraft gezeigt", schreibt der außenpolitische Kolumnist der Zeitung "Milliyet", der mit Schröder und Fischer beste Chancen für eine baldige EU-Zugehörigkeit sieht.

 

In "Türkiye" freut sich der Autor der Kolumne "Intellektuelle Dimension" darüber, daß seine Landsleute einst aus dem verarmten Anatolien nach Deutschland gezogen seien und dort nun die wahlentscheidende Gruppe stellten; seine Prophezeiung: "Damit wird es leichter, der EU beizutreten".

 

Der gleiche Autor der "Türkiye" lehnt es ehrlicherweise ab, die in Deutschland mit aktivem und passivem Wahlrecht ausgestatteten Türken als "Deutsche" zu bezeichnen und nennt sie vielmehr "europäische Türken". Erst durch die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft sei es möglich geworden, daß in den Parlamenten Europas eine erhebliche Anzahl türkischer Abgeordneter vertreten sei. Einen weiteren Wunsch, mit dem sich die Mehrheit der Bundesrepublikaner angesichts ihres erbärmlichen Geisteszustandes wohl auch noch anfreunden würde, formuliert der orientalische Schreiberling auch, nämlich einen türkischen Minister am Kabinettstisch in Berlin.

 

Thoralf Trenkmann

Entnommen aus "Deutsche Stimme" Nr. 10/02 Titelseite


 

 



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