Die wichtigsten politischen Organe der BRD 


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Die wichtigsten politischen Organe der BRD



Die BRD ist ein Staat mit parlamentarischem Regierungssystem. Das höchste gesetzgebende Organ ist das Parlament. Das Parlament besteht aus 2 Kammern: dem Bundestag und dem Bundesrat.

Der deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der BRD. Er wird von den volljährigen Bürgern des Staates alle vier Jahre gewählt. Seine wichtigsten Aufgaben sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Im Plenum des Bundestages werden die großen Fragen der Innen- und Außenpolitik diskutiert. Gesetzentwürfe können aus der Mitte des Bundestages durch den Bundesrat oder durch die Regierung eingebracht werden. Der Bundestag verabschiedet unter Beteiligung des Bundesrates die Bundesgesetze. Die ständigen Ausschüsse des Bundestages leisten die eigentliche Arbeit bei der Ausarbeitung der Gesetzentwürfe. Gesetze, die Länderinteressen berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat. Der Präsident des Bundestages ist in der Hierarchie an zweiter Stelle nach dem Bundespräsidenten.

Der Bundesrat, die zweite Parlamentskammer mit Repräsentanten der Regierung der Länder, die Ländervertretung. Jedes Land hat mindestens 3, kein Land mehr als 6 Stimmen. Der Bundesrat besteht aus 68 Mitgliedern, d.h. die Gesamtzahl der Stimmen ist 68. Den Vorsitz des Bundesrates haben turnusgemäß die Ministerpräsidenten der Bundesländer oder bei den Stadtstaaten die Bürgermeister, und zwar für jeweils 1 Jahr. Der Bundesrat hat ein wichtiges Mitspracherecht bei der Verabschiedung von Gesetzen, d.h. alle Bundesgesetze bedürfen der Zustimmung des Bundesrates, sofern sie Länderinteressen berühren. Der Bundespräsident vertritt den Bundespräsidenten bei dessen Abwesenheit.

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der BRD, Repräsentant der BRD, er repräsentiert die BRD im Ausland, vertritt die BRD völkerrechtlich. Er hat eine überparteiliche Funktion. Er wird von der Bundesversammlung auf fünf Jahre gewählt. Im Namen des Bundes schließt er Verträge ab. Ein Gesetz tritt erst mit der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten in Kraft. Die Bundesrichter, Bundsbeamten, Offiziere und Unteroffiziere werden von ihm ernannt und entlassen. Er schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor; er ernennt und entlässt auf Vorschlag des Kanzlers die Minister. Er hat überwiegend repräsentative Aufgaben.

Die Bundesversammlung besteht aus den Bundesabgeordneten und einer gleichen Zahl von Vertretern der Länderparlamente. Das erforderliche Mindestalter ist 40 Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler wird als Regierungschef auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers werden die Bundesminister vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung.

Eine besondere Rolle im Staatsgefüge der BRD spielt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es besteht aus den Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Dieses Gericht entscheidet über die Auslegung des Grundgesetzes, bei Meinungsverschiedenheiten über die Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder, über Verfassungsmäßigkeiten der öffentlichen Organisationen und der politischen Parteien. Das Bundesverfassungsgericht ist ein gegenüber allen übrigen Verfassungsorganen selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof und ein mit höchster Autorität ausgestattetes Verfassungsorgan. Als „Hüter der Verfassung“ wacht es über die Beachtung der Verfassung durch die Staatsorgane.

Die Bundesländer haben eigene Verfassungen, sie üben vor allem die „Kulturhoheit“ aus, das heißt, sie geben sich ihre eigenen Gesetze im Bereich des Schul- und Hochschulwesens. Außerdem sind sie vor allem für das Recht der Ordnungsbehörden (z.B. Polizei) zuständig. Die Bundesländer haben auch in der Verwaltung umfassende Kompetenzen.

Jedes Bundesland hat ein eigenes Parlament und eine eigene Landesregierung, die von einem Ministerpräsidenten, bei den Stadtstaaten (Berlin, Bremen, Hamburg) von einem Bürgermeister geleitet wird. Die Länderparlamente werden alle 4 Jahre (in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland alle 5 Jahre) neu gewählt. Die Länderparlamente bestehen je nach Größe des Landes aus 23 (Saarland) bis 129 (Bayern) Abgeordneten.

Parteien im Bundestag. Seit den ersten gesamtdeutschen Wahlen 1990 sind im Deutschen Bundestag sechs Parteien vertreten.

Wichtige Parteien sind:

· CDU – Christlich-Demokratische Union Deutschlands

· SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands

· FDP – Freie Demokratische Partei, die Liberalen

· CSU – Christlich-Soziale Union (in Bayern)

· Die Grünen/ Bündnis 90

· PDS – Partei des Demokratischen Sozialismus

Insgesamt gibt es heute in der BRD etwa 40 politische Parteien oder parteiähnliche Gruppierungen.

Wörterliste

gesetzgebend – законодательный

die Volksvertretung, -, -en – народное представительство

Gesetzentwürfe einbringen – вносить законопроекты

die Gesetze verabschieden – принимать законы

der Ausschuss, -es, Ausschüsse – комитет

unter Beteiligung – при участии

Länderinteressen berühren – затрагивать интересы федеральных земель

bedürfen (Gen.) – нуждаться в чем-либо

die Zustimmung – одобрение

turnusgemäß den Vorsitz haben – регулярно председательствовать

vertreten – представлять

völkerrechtlich – международно-правовой

die Unterzeichnung – подписание

entlassen – увольнять, снимать (с должности)

der Abgeordnete, -n – депутат

das erforderliche Mindestalter – требуемый минимальный возраст

auf j-s Vorschlag – по предложению кого-либо

die Richtlinien bestimmen – определять директивы

Verantwortung tragen (für Akk.) – нести ответственность (за что-либо)

das Staatsgefüge – государственное устройство

das Bundesverfassungsgericht – федеральный конституционный суд

der Bundesrichter – федеральный судья

die Auslegung – толкование

die Verfassung – конституция

die Verfassungsmäßigkeit – конституционность

der Gerichtshof – суд

wachen über Akk. – следить за чем-либо

zuständig – компетентный

die Verwaltung – правление

die Ordnungsbehörde – административное учреждение

 



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