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Влияние общества на человека
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Es um das Bundesverfassungsgericht geht.
Es sich um die Organisation und Spruchkörper geht Man über die Hauptorgane desGerichtes schreibt.
1. In welchem Fall kann man das BVerfG anrufen? 2.Wie ist der Bestand des BVerfGs? 3. Wogegen kann die Verfassungsbeschwerde eingelegt werden? 4..Was ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde? 5. Welche Wirkung hat das Urteil des BVerfGs? 6. Worauf beziehen sich die Urteile des BVerfG? 7. Zu welchem Zuständigkeitsbereich des BVerf gehören dieseUrteile? 8. Wie ist die Neuregelung des Asylrechts zustande gekommen? 9. Wie wurde das Gericht eingeteilt? 10.Welche Möglichkeiten hat das BVerfG? 11. Wie sind die Zuständigkeiten des BVerfGs? 12. Wie ist die Rechtslage des BVerfGs allen anderen Verfassungorganen gegenüber?
№1_____________________________________________________________ №2_____________________________________________________________ №3_____________________________________________________________ №4_____________________________________________________________ №5_____________________________________________________________ №6_____________________________________________________________
In diesem Text geht es um Akk In diesem Artikel wird (etw. Akk) betont/hervorgehoben, dass... In dem Artikel wird konstatiert, dass... Der Autor lenkt die Aufmerksamkeit der Studenten darauf, dass... Abschließend betont der Autor, dass...
1. Verteilung geschieht durch die Geschäftsordnung, die das Bundesverfassungsgericht selbst erlässt und ändern kann. ________________________________________________________________ 2. Zunehmend wird dabei der juristische Hintergrund und Schwerpunkt der Richter berücksichtigt. ________________________________________________________________ 3.Vereinfachend lässt sich der erste Senat als „Grundrechtssenat“ und der zweite Senat als„Staatsrechtssenat“ klassifizieren. ________________________________________________________________ 4. So ist der erste Senat vor allem für Fragen der Auslegung der Art. 1 bis 17, 19, 20 Abs. 4, 33, 38, 101, 103 und 104 GG zuständig, während Organstreitigkeiten zwischen Verfassungsorganen oder Parteiverbotsverfahren eher vor den zweiten Senat gelangten. ________________________________________________________________ 5. Jeder Senat war ursprünglich mit zwölf Richtern besetzt. ________________________________________________________________ 6. Die Richter der Senate werden bei ihrer Tätigkeit von Geschäftsstellen, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Präsidialräten unterstützt. ________________________________________________________________ 7. Sind so viele Richter während eines Verfahrens ausgeschieden, dass das Gericht nicht mehr beschlussfähig ist, muss die Verhandlung nach der Nachwahl neu aufgenommen werden. ________________________________________________________________ 8. Die Kammern entscheiden bei Verfassungsbeschwerden konkrete Normenkontrollen und Verfahren. ________________________________________________________________
1. Diese ….keine Gesetzeskraft. a) haben b) hat c) hast d) hatte
2. Es ….üblich, nach Ausscheiden eines Präsidenten aus dem Amt den Vizepräsidenten zu seinem Nachfolger…... a) hat bestimmt b) haben bestimmt c) ist …zu bestimmen d) sei bestimmt
3. Die untergeordneten Gerichte, die meist auch … …,arbeiten schon nicht. a) befolgt werden b) befolgen werden c) wird befolgt d) werden befolgen
4. Die formelle Bindungswirkung einer Entscheidung…. nur im konkreten Fall. a) besteht b) hat bestanden c) bestanden d) wird bestanden
5. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich, … schon alle Rechtsmittel vollständig ausgeschöpft sind. a) denen b) den c) obwohl d) dass
6. Das Verfassungsgericht entscheidet auch noch über andere Konflikte, bei denen der normale Bürger nicht … …...
a) beteiligt werden b) beteiligt haben c) beteiligen wird d) beteiligt ist
7. Die….. Zuständigkeiten des Gerichts sind: die Behandlung der Präsidenten- und Richteranklagen a) weiter b) weitere c) weiteren d) weiterste
8. Jeder Bürger, der …in seinen Rechten verletzt…, kann auch das Bundesverfassungsgericht anrufen. a) sich fühlt b) uns fühlt c) sich fühlen d) sich gefühlt
9. In jedem Senat …. acht Richter….. a) war tätig b) ist tätig c) sei tätig d) sind tätig
10. DasVerfassungsgericht entscheidet auch noch über andere Konflikte, bei denen der normale Bürger nicht …. a) beteiligt werden b) beteiligt war c) beteiligt ist. d) beteiligen sind
11.Jedes Gericht kann aber in einem anderen gleich oder ähnlich gelagerten Fall … … juristischen Meinung folgen.
a) einer anderen b) eines anderen c) einem anderen d) einen andere
12. Voraussetzung … … Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich. a) für das b) für die c) für den d) ohne die
13. Diese Richter werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat … zwölf Jahre gewählt.
a) für b) durch c) mit d) um
14. Der zweite Senat entscheidet … … sonstigen Verfahren.
a) über denen b) für die c) über die d) um dem
15. Die Kammern entscheiden … Verfassungsbeschwerden konkrete Normenkontrollen und Verfahren.
a) bei b) in c) unter d) vor
16. … so viele Richter während eines Verfahrens ausgeschieden, muss die Verhandlung nach der Nachwahl neu aufgenommen werden.
a) das b) sind c) entwederl d) obwohl
17. Das Gericht ist … … beschlussfähig.
a) nicht mehr b) nicht viel c) nicht groß d) nicht weniger 18. Zunehmend … dabei der juristische Hintergrund und Schwerpunkt der Richter ….
a) wird berücksichtigen b) wirst berücksichtigt c) werden berücksichtigt d) wird berücksichtigt
19.Vereinfachend lässt sich der erste Senat …„Grundrechtssenat“ und der zweite Senat ….„Staatsrechtssenat“ klassifizieren.
a) wie…wie b) als… als c) vom…vom d) vor…vor
20. … … Zuständigkeitsbereich des BVerf gehören die Urteile? a) an welchen b) mit welchen c) zu welchem d) von welchen
Gerichtsbarkeit in Deutschland
Lektion 10
Einführungsdialog
Helga.Welche Arten der Gerichtsbarkeit könnte man unterscheiden? Paul.Historisch waren die hohe und niedere Gerichtsbarkeit zu unterscheiden. Helga.Wann wurde die Jurisdiktionsgewalt vom Staat monopolisiert? Paul. Erst im europäischen Mittelalter und in der frühen Neuzeit hat der Staat die Jurisdiktionsgewalt in seiner Hand monopolisiert. Helga.Woraus folgt die Rechtsprechungsgewalt? Paul. Die Rechtsprechungsgewalt folgt aus der Souveränität des Staates und. findet ihre Grenze im Völkerrecht. Helga.Können Sie mir die Arten der Gerichtsbarkeit nennen? Paul.Die Arten der Gerichtsbarkeit sind Gerichtsbarkeit und ordentliche Gerichtsbarkeit. Helga.Was gibt es neben der nationalen Gerichtsbarkeit? Paul. Neben der nationalen Gerichtsbarkeit gibt es auch die Gerichtsbarkeit supranationaler Gerichte. Helga.Was könnte von den Parteien eines Rechtsstreits angerufen werden? Paul. Die Parteien eines Rechtsstreits können, soweit sie über den Streitgegenstand verfügen dürfen, ein Schiedsgericht anrufen.
Wortschatz
Muster:
die Verfassung
die Verfassungsgerichtsbarkeit
die Gerichtsbarkeit
Muster: das Völkerrecht міжнародне право
Die Verfassung _______________________________ das Grundgesetz der Berufsrichter ______________________________ dieVersicherung ______________________________ die Klage ____________________________________ Die Rechtsprechung ___________________________ die Entscheidung _____________________________ dasGrundgesetz ______________________________
verlieren______________________________________finden Die Gerichtsbarkeit ____________________________ Die Berufung _________________________________ erscheinen ___________________________________ bestimmt_____________________________________ existieren ____________________________________ einlegen______________________________________
Gerichtsbarkeit
Die Rechtsprechung in Deutschland wird von unabhängigen Richtern ausgeübt, die nur dem Gesetz unterworfen sind. Unterschieden werden die ordentliche Gerichtsbarkeit, von der alle Arten von Zivil- und Strafprozessen verhandelt werden, und die Gerichtsbarkeit, die nur für bestimmte Bereiche zuständig ist, z.B. die Arbeits-, Finanz- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Rechtssprechungssystem
Die Gerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in mehrere Zweige. Für den historisch ältesten Zweig hat sich die Bezeichnung ordentliche Gerichtsbarkeit erhalten. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Strafgerichte, die alle Arten von Strafprozessen verhandeln, und die Zivilgerichte, die über Streitigkeiten im Rahmen des Zivilrechts verhandeln, z.B. über die Klage gegen eine Versicherung, die nicht zahlen will, oder in einer Erbstreitigkeit. Außerdem nimmt die ordentliche Gerichtsbarkeit die freiwillige Gerichtsbarkeit wahr (z.B. Beurkundungen, Grundbuchangelegenheiten, Testamentseröffnungen). Später entstanden sind weitere Zweige der Gerichtsbarkeit, die sich auf bestimmte Felder spezialisiert haben: die Arbeitsgerichtsbarkeit für Streitfälle aus dem Arbeitsleben, die Sozialgerichtsbarkeit für Streitigkeiten rund um die Sozialversicherung, die Verwaltungsgerichtsbarkeit, bei der Bürgerinnen und Bürger Klage gegen Entscheidungen staatlicher Behörden erheben können, die Finanzgerichtsbarkeit, die im Streitfall die Entscheidung des Finanzamts überprüft.
Daneben existieren noch weiter spezialisierte Gerichte, wie z.B. das Bundespatentgericht. Außerdem entscheiden die Verfassungsgerichte der Länder und das Bundesverfassungsgericht, wie die jeweilige Landesverfassung bzw. das Grundgesetz ausgelegt und angewendet werden müssen.
Berufung
Ein Urteil, das ein Gericht gesprochen hat, kann in der Regel einem nächst höheren zur Überprüfung vorgelegt werden (Instanzenzug). Dazu muss man ein Rechtsmittel einlegen. Wird gegen ein Urteil der 1. Instanz das Rechtsmittel der Berufung eingelegt, muss ein höheres Gericht in 2. Instanz den gesamten Fall noch einmal aufrollen. Dessen Urteil kann erneut mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden. Dann muss ein wiederum höheres Gericht in 3. Instanz allerdings nur noch prüfen, ob alle Rechtsvorschriften richtig angewandt worden sind. Welche Gerichte für welche Angelegenheiten die 1. Instanz sind, sowie wann, wie und wo Rechtsmittel eingelegt werden können, ist in speziellen Prozessordnungen gesetzlich geregelt. Die Gerichte sind unterschiedlich besetzt. Teils urteilt ein Berufsrichter allein, teils Berufs- und Laienrichter (Schöffen) gemeinsam, teils ausschließlich mehrere Berufsrichter gemeinsam. Die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter ist durch das Grundgesetz garantiert [Art. 97 GG].
Jugendgerichtsbarkeit
Bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahres können Kinder überhaupt nicht vor Gericht gestellt werden. Sie sind strafunmündig, wie die Juristen sagen. In Strafprozessen gegen Jugendliche (14-18 Jahre) und Heranwachsende (18-21 Jahre) werden besondere Jugendgerichte tätig, beim Amtsgericht, der untersten Stufe der Gerichtsbarkeit, und bei dem nächst höheren Landgericht. Jugendgerichte urteilen nach einem speziellen Jugendstrafrecht. Unter bestimmten Umständen darf dies auch noch für Straftaten Heranwachsender angewendet werden. Zwar gilt für Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen, was die Gesetze als Straftat bezeichnen. Ein Diebstahl ist ein Diebstahl, ob er nun von einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen begangen wurde. Für Jugendliche sind jedoch andere Arten von Strafen vorgesehen. Diese sind: Erziehungsmaßregeln (z.B. Verbot, eine bestimmte Diskothek zu besuchen), Zuchtmittel (z.B. Wiedergutmachen des Schadens; Jugendarrest) und Jugendstrafe (=Jugendgefängnis, im Höchstfall bis 10 Jahre). Verhandlungen vor dem Jugendgericht sind nicht öffentlich, verhängte Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel erscheinen nicht im polizeilichen Führungszeugnis. Gerichtsbarkeit bezeichnet einerseits (in der Neuzeit in der Regel die Gesamtheit der staatlichen) Gerichte, die der Rechtsprechung oder der sonstigen Rechtspflege dienen, und andererseits die Verwirklichung der Rechtsordnung durch eben genanntes.
Rechtsgeschichte
Historisch waren die hohe und niedere Gerichtsbarkeit der weltlichen Gewalten zu unterscheiden. Davon unabhängig existierte noch die kirchliche Gerichtsbarkeit, die nach dem kanonischen Recht urteilte. Die Niedergerichte, die sich zumeist unter der Kontrolle der Grundherren befanden, urteilten in erster Instanz über leichtere Vergehen und waren ebenfalls für das Erbrecht, Grenzstreitigkeiten sowie die Registrierung und Überwachung von Verkäufen zuständig. Folter durfte nicht angewendet, schwere Leibstrafen und die Todesstrafe durften nicht verhängt werden. Dazu waren nur Obergerichte berechtigt, die in anderen Fällen in zweiter Instanz urteilten. Vielfach genoss der Adel das Privileg, nur vor den Obergerichten erscheinen zu müssen. Auch die Obergerichte befanden sich in manchen Ländern zumindest teilweise in privaten Besitz, in manchen Territorien verfügten auch der Landesfürst oder ständischeKorporationen über sie. Im europäischen Mittelalter und in der frühen Neuzeit war die Gerichtsbarkeit ein Recht bestimmter Personen oder Korporationen, welches diese auch veräußern oder als Lehen vergeben konnten. Erst im Zuge der Entstehung der modernenStaatsgewalt hat der Staat die Jurisdiktionsgewalt in seiner Hand monopolisiert und durch seine Beamten ausüben lassen. Die Rechtsprechungsgewalt folgt aus der Souveränität des Staates und findet ihre Grenze im Völkerrecht. Danach kann ein Staat Gerichtsbarkeit im Grundsatz nur innerhalb seines Staatsgebietes und gegenüber seinen eigenen Bürgern ausüben. Dieser Grundsatz wird durch völkerrechtliche Verträge durchbrochen, die Gerichtszuständigkeiten in Fällen mit internationaler Berührung regeln und ebenfalls einige Einschränkungen der Gerichtsbarkeit im Inland nach sich ziehen. In diesem Sinne bestimmen §§ 18–20 GVG, dass Mitglieder diplomatischer Vertretungen oder Staatsgäste der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegen.
Neben der nationalen Gerichtsbarkeit gibt es auch die Gerichtsbarkeit supranationaler Gerichte. Voraussetzung dafür ist stets, dass die beteiligten Staaten ihre Rechtsprechungsgewalt auf die überstaatliche Organisation übertragen, welche das Gericht trägt, und ihre Souveränität insoweit aufgeben. Beispiele für supranationale Gerichte sind etwa der Europäische Gerichtshof in der Europäischen Union sowie der von den Vereinten Nationen eingerichtete Internationale Gerichtshof.
Schiedsgerichtsbarkeit
Die Parteien eines Rechtsstreits können, soweit sie über den Streitgegenstand verfügen dürfen (also beispielsweise nicht im Strafrecht), ein Schiedsgericht anrufen. Wenn beide Parteien sich diesem Schiedsgericht unterwerfen, kann das Schiedsgericht eine für sie verbindliche Entscheidung treffen. Die spätere Vollstreckung der Entscheidung verbleibt dabei in der Zuständigkeit des Staates. Die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts wird häufig unter Kaufleuten bei großen oder grenzüberschreitenden Geschäften vereinbart.
a. «Berufung» – mündlich b. «Jugendgerichtsbarkeit» – schriftlich
1. Gerichtsbarkeit bezeichnet einerseits ………… oder ……………………… 2. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Strafgerichte, die …………… 3. Daneben existieren noch weiter spezialisierte Gerichte,wie ………………… 4. Jugendgerichte urteilen nach ………………………………….……………… 5. Die Rechtsprechungsgewalt folgt aus der Souveränität des Staates und findet ihre Grenze im Völkerrecht …………………………………………………... 6. Beispiele für supranationale Gerichte sind etwa der Europäische Gerichtshof in der EuropäischenUnion …………………………………………. 7. Neben der nationalen Gerichtsbarkeit gibt es ………………………………… 8. Voraussetzung dafür ist stets, dass die beteiligten Staaten ………………….. 9. Wenn beide Parteien sich diesem Schiedsgericht unterwerfen, ……………… 10. Die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts wird ……………………………
1. Пізніше виникли подальші галузі правосуддя. ________________________________________________________________ 2. Судочинство спеціалізувається на наступних темах: робітниче судочинство стосовно спірних випадків робітничого життя та соціальне судочинство. ________________________________________________________________ 3. Фінансове судочинство відповідає за перевірку фінансових рішень. ________________________________________________________________ 4. Конституційні суди земель і федеральний суд вирішують, як має бути розтлумачено і застосовано дану земельну конституцію, а саме основний закон. ________________________________________________________________ 6. Засідання у судах проходять по різному. ________________________________________________________________ 7. Частково вирок виносить професійний суддя одноосібно, частково професійний суддя та присяжний разом. ________________________________________________________________ 8. Незалежність суддів гарантована основним законом (стаття 97 ОЗ). ________________________________________________________________ 9. За деякими виключеннями судові засідання відкриті. 10.У карних процесах проти неповнолітніх(14-18 років) і підлітків(18-21 рік) зайняті спеціальні суди у справах молоді першого і другого рівня правосуддя. ________________________________________________________________ 11.Суди у справах молоді працюють відповідно до спеціального кримінального права для неповнолітніх. ________________________________________________________________ 12.Поняття правопорушення є однаковим як для дітей так і для дорослих. ________________________________________________________________ 13. Крадіжка є крадіжкою, незалежно від того,скоєна вона дорослим чи неповнолітнім. ____________________________________________________________
Wo: Es um die Gerichtsbarkeit in Deutschland geht. Man die Arten der Gerichtsbarkeit beschreibt. Es um die supranationalen Gerichte geht. Es sich um die Schiedsgerichtsbarkeit handelt.
1. Von welchem Organ ist die Rechtsprechung ausgeübt? 2. Wie heißt historisch der älteste Zweig der Gerichtsbarkeit? 3.Was gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit? 4.Was nimmt die ordentliche Gerichtsbarkeit noch wahr? 5.Welche Zweige der Gerichtsbarkeit sind später entstanden? 6.Welche Gerichte gibt es noch? 7.Was ist Berufung? 8.Was ist Revision? 9.Sind die Gerichte unterschiedlich besetzt? 10.Bis wann können Kinder überhaupt nicht vor Gericht gestellt werden? 11.Welche Gerichte sind in Strafprozessen gegen Kinder tätig? 12.Welche Gerichtsbarkeiten waren historisch zu unterscheiden? 13.Wann hat der Staat die Jurisdiktionsgewalt monopolisiert.? 14.Wofür braucht man ein Schiedsgericht? 15.Welche Arten der Gerichtsbarkeit gibt es? 16.Was ist die Gerichtsbarkeit supranationaler Gerichte?
1. _____________________________________________________________ 2. _____________________________________________________________ 3. _____________________________________________________________ 4. _____________________________________________________________ 5. _____________________________________________________________ 6. _____________________________________________________________
Im Text geht es um Akk In diesem Artikel wird (etw. Akk) betont/hervorgehoben, dass... In dem Artikel wird konstatiert, dass... Der Autor lenkt die Aufmerksamkeit des Lesers darauf, dass... Abschließend betont der Autor, dass...
1. Gerichtsbarkeit in Deutschland gliedert sich in mehrere Zweige. _______________________________________________________________ 2.Für den historisch ältesten Zweig hat sich die Bezeichnung ordentliche Gerichtsbarkeit erhalten. ________________________________________________________________ 3. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Strafgerichte, die über alle Arten von Strafprozessen verhandeln, und die Zivilgerichte, die über Streitigkeiten im Rahmen des Zivilrechts verhandeln. ________________________________________________________________ 4.Außerdem nimmt die ordentliche Gerichtsbarkeit die freiwillige Gerichtsbarkeit wahr (z.B. Beurkundungen, Grundbuchangelegenheiten, Testamentseröffnungen). ________________________________________________________________ 6. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit kann bei den Bürgerinnen und Bürgern Klage gegen Entscheidungen staatlicher Behörden erheben. ________________________________________________________________ 7. Die Finanzgerichtsbarkeit überprüft im Streitfall die Entscheidung des Finanzamts. ________________________________________________________________ 9. Außerdem entscheiden die Verfassungsgerichte der Länder und das Bundesverfassungsgericht, wie die jeweilige Landesverfassung bzw. das Grundgesetz ausgelegt und angewendet werden müssen. ________________________________________________________________
1.Die Zuständigkeit umfangreicher gerichtlicher Befugnisse ……., ist der Rechtsstatus der Richter. a) durch zu führen b) zu durchführen c) durchzuführen d) führen durch
2.Die gerichtliche Gewalt kann als … … … … Zweig der Staatsgewalt bezeichnet werden. a) eine separate und unabhängige b) ein separater und unabhängiger c) ein separates und unabhängiges d) separate und unabhängige
3. Die Rechtsprechung untersucht im Gerichtsverfahren … und stellt die Strafen für Personen fest. a) die Straftaten b) die Schandtaten c) die Sünden d) Pflichtverletzungen
4. Die Rechtspflege in Deutschland… in fünf Zweigen…. a) organisiert sind b) organisiert werden c) organisiert ist d) ist organisiert
5. Die Finanzgerichtsbarkeit überprüft im Streitfall … des Finanzamts. a) die Entscheidung b) die Alternative c) die Verordnung d) die Bestimmung
6. Später entstanden weitere Zweige der Gerichtsbarkeit, …sich auf bestimmte Felder spezialisiert haben.
a) den b) das c) die d) denen
7.Sie… grundsätzlich nicht ihres Amtes… …. a) dürfen erhoben werden b) durften erhoben werden c) dürfen erheben werden d) dürftest erheben werden
8. Die Rechtsprechung untersucht im … die Straftaten und stellt die Strafen für Personen fest. a) Gerichtsverfahren b) der Prozess c) die Anklage d) der Rechtstreit
9. Für… …. … Zweig hat sich die Bezeichnung ordentliche Gerichtsbarkeit erhalten. a) die historisch ältesten b) dem historisch ältesten c) den historisch ältesten d) den historisch älteste
10. Die Untersuchung und Entscheidung in Gerichtsverfahren gründet sich auf rechtsstaatlichen …. a) die Grundsätze b) die Methoden c) die Prinzipien d) die Rechtstreite
11. Die international anerkannte hohe Rechtssicherheit … ausländische Firmen…. a) zieht an b) anziehen c) ziehst an d) zog an
12. Prozessbeteiligte … das Urteil eines Gerichts …. a) könnte anfechten b) können anfechten c) kannst anfechten d) kann anfechten
13. Über die Einhaltung dieser Rechte … das oberste Gericht. a) behütet trägt b) sichhern c) erwacht d) wacht
14. Dazu … ganz wesentlich das Grundgesetz…. a) trägt bei b) trugst bei c) trugen bei d) tragen bei
15. Es wird von der Rechtsprechung die Beilegung der wirtschaftlichen Streitigkeiten durchgeführt, die … … … der wirtschaftlichen Rechtsbeziehungen entstehen. a) zwischen die Teilnehmern b) zwischen den Teilnehmerin c) zwischen den Teilnehmer d) zwischen den Teilnehmern
16. Gerichtsbarkeit gliedert sich in Deutschland in … Zweige. a) einige b) paar c) manche d) mehrere
17. Welche Gerichte sind in … gegen Jugendliche tätig? a) Strafprozessen b) Klagen c) Laute d) Rufe
18. Auch die Obergerichte … … in manchen Ländern zumindest teilweise in privatem Besitz. a) befindet sich b) befanden uns c) befand dich d) befinden sich
19.In manchen … verfügte auch ständische Korporationen. a) Gebiete b) Bezirke c) Territorien d) Landschaften
20. Die internationale Rechtssicherheit begünstigt Investitionen und … Handeln in Deutschland a) unternehmerisch b) unternehmerischen c) unternehmerische d) unternehmerisches
Menschenrechte "Wo beginnen die Menschenrechte?"
і
Lektion 11
Einführungsdialog
Roman. Wie werden die Menschenrechte in den Verfassungstexten formuliert? Marina. In den Verfassungstexten werden die Menschenrechte als Grundrechte formuliert Roman.Wie sind die Menschenrechte? Marina.Die Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Roman. Was ist die wichtigste Aufgabe der Menschenrechten? Marina Die Achtung der menschlichen Würde ist die wichtigste Aufgabe der Menschenrechte. Roman. Worauf hat jeder Mensch das Recht? Marina. Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Roman.Worauf hat jeder Mensch Anspruch? Marina. Jeder Mensch hat Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson. Roman. Wie sind alle Menschen vor dem Gesetz?. Marina.Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Wortschatz
Menschenrechte (pl.) – права людини Menschsein,n., – людська істота ausstatten – наділяти egalitär – зрівнювальний, егалітарний unveräußerlich – невідчужуваний Zeitalter,n століття, ера, епоха Aufklärung,f– Просвітництво (епоха) Naturrecht,n.,– природне право Hoheitsgebiet,n– територія суверенної держави Gleichheit,f– рівність Justizrechte (pl.) – судові права innewohnend – притаманний Gerechtigkeit,f– справедливість Gewissen, n– совість Glaubensfreiheit,f– свобода думки überflüssig – зайвий Gleichberechtigung,f– рівноправ’я fördern – сприяти verpflichten – зобов’язувати Durchsetzung,f– здійснення Anspruch,m– претензія, право verkünden – проголошувати Unterscheidung,f– відмінність Leibeigenschaft,f– кріпосне право Folter,f– катування
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